Behandlungsqualität gefährdet? DDG: „Fragwürdige IQWiG-Entscheidung zum Wirkstoff Empagliflozin“

Nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) der Diabetes-Tablette Empagliflozin trotz wissenschaftlich belegter Überlebensvorteile keinen Zusatznutzen „verordnet“ hat, hält die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die Behandlungsqualität der Diabetiker in Deutschland für gefährdet. So hätten Typ-2-Diabetiker nicht nur ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall, sondern noch mehr sogar für den sogenannten „plötzlichen Herztod“. „Patienten, die bereits an einer Herzkreislauf-Erkrankung leiden, haben eine besonders schlechte Prognose, wenn sie eine Herzschwäche beziehungsweise Herzinsuffizienz entwickeln; 50 bis 90 Prozent versterben dann innerhalb der nächsten fünf Jahre“, heißt es in einer Pressemitteilung der DDG. Das sei eine Prognose, die bedrohlicher sei als die vieler Krebserkrankungen.

Empagliflozin
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hält die IQWiG-Entscheidung zum Wirkstoff Empagliflozin für fragwürdig. © Sherry Young/Fotolia


Aktuell habe eine große Studie mit vielen tausend Patienten gezeigt, dass das Auftreten des plötzlichen Herztods sowie die Entwicklung und Verschlechterung der Herzinsuffizienz durch die Gabe des Diabetes-Medikaments Empagliflozin bei Menschen mit vorbestehender Erkrankung des Herzkreislaufsystems dramatisch gesenkt werden könne. Das relative Risiko werde jeweils um 38 und 35 Prozent reduziert; dadurch sinke sogar die relative Gesamt-Sterblichkeit um 32 Prozent.

Diese Ergebnisse seien ein historischer Meilenstein und ein Novum in der Diabetologie, das es so noch nicht gegeben hätte. Mehr als 10. 000 Diabetologen weltweit hätten diese Daten auf der Jahrestagung der europäischen Diabetes-Gesellschaft im vergangenen September mit stehenden Ovationen begrüßt. „Warum kommt das IQWiG zu einer anderen Einschätzung?“, stellt die DDG in den Raum und vermutet, dass das IQWiG eine große wichtige Studie nicht berücksichtigt hätte, da sie nicht in das vorgegebene enge Schema des Prüfauftrages passen würde. Leider sei es auch nicht der Frage nachgegangen, ob weniger Patienten mit Diabetes versterben, wenn sie Empagliflozin verordnet bekommen. „In diesem Fall hätte das IQWiG zu einer anderen Bewertung kommen müssen“, meint Professor Dr. med. Monika Kellerer, Leitlinienbeauftragte der DDG. „Wer falsche Fragen stellt, bekommt falsche Antworten“, betont Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Mediensprecher der DDG.

Dies sei auch ein Grund, warum die DDG mit vielen anderen medizinischen Fachgesellschaften eine strukturierte Beteiligung ihrer Experten durch das IQWiG beim Formulieren der Fragestellung fordere. „Bei der individualisierten ärztlichen Behandlung von Menschen ist es gefährlich, wenn der medizinische Sachverstand der biometrischen Bürokratie unterliegt“, kritisiert Professor Müller-Wieland. Dies werde die DDG bekämpfen.
„Der größte Kostenfaktor für die Solidargemeinschaft beim Diabetes ist nicht die Erkrankung selbst, sondern sind die Summen der Folgekosten, wenn Komplikationen entstehen“, erläutert Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Past-Präsident der DDG. Nun laufe Deutschland Gefahr, dass auch dieses Medikament, das darüber hinaus von einer deutschen Firma mit heimischem Hauptsitz entwickelt worden sei, vielleicht vom deutschen Markt genommen werde und damit den Patienten nicht zur Verfügung stehe.

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) ist aus Sicht der DDG sinnvoll, und soll den Preis für innovative Medikamente regeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und seine Ausschuss-Mitglieder gäben sich sehr viel Mühe, zu vernünftigen Lösungen zu kommen. „Mit solchen bürokratisch richtigen, aber medizinisch falschen Beurteilungen des IQWiG werden das AMNOG, die Arbeit des G-BA, der Wirtschaftsstandort Deutschland, doch vor allem das Leben der Betroffenen gefährdet“, bedauert Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Wir hoffen deshalb, dass der G-BA die Unzulänglichkeit des engen methodischen Prüfrahmens des IQWiGs berücksichtigt und sich am Ende medizinischer Sachverstand zum Nutzen der Patienten durchsetzen wird“, unterstreicht die Leitlinienbeauftragte der DDG abschließend.

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