Die Qual der Wahl bei der Berufswahl: Traumjob mit Diabetes? – Tipps von einem echten Profi

Ob Kfz-Mechatroniker, Architekt oder Lehrer: Diabetes stellt für die meisten Berufe längst kein Hindernis mehr dar. ©Stefan Bayer / pixelio.de
Ob Kfz-Mechatroniker, Architekt oder Lehrer: Diabetes stellt für die meisten Berufe längst kein Hindernis mehr dar. ©Stefan Bayer / PIXELIO

Ob Architekt, Kfz-Mechatroniker oder Lehrer: Diabetes stellt für die meisten Berufe längst kein Hindernis mehr dar. Sogar Verbeamtung und der Job des Berufskraftfahrers sind inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) betont.

Bereits bei der Berufswahl gilt, dass alle „Zuckersüßen“ in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten, da es für sie nur wenige ungeeignete Tätigkeitsfelder gibt. Zu diesen zählen solche Arbeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen. „Birgt ein Job eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen. Oftmals hängt dann die Einstellung vom Einzelfall ab“, erklärt Oliver Ebert und unterstreicht: „Voraussetzung ist meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen.“

Dass man Diabetiker ist, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch verkünden. „Der Arbeitgeber darf nur im Ausnahmefall nach Krankheiten fragen“, bekräftigt der Experte. Eine Einstellungsuntersuchung findet nur unter Zustimmung des Bewerbers statt. „Diese basiert auf freiwilliger Basis“, erläutert er. „Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Dabei sei der Mediziner allerdings bei der Diagnose zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Klartext: Ohne das Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf der Betriebsarzt den Arbeitgeber nicht über den Befund unterrichten.

„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert. Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren. Dies sei insbesondere für eventuelle Notfälle wichtig, so dass die Kollegen im Ernstfall handeln könnten.

 

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