Erste Hilfe bei einer „Hypo“: DDG rät zu sofortiger Zuckergabe

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Traubenzucker, Gummibärchen, Säfte und Co. treiben den Blutzucker rasch wieder in die Höhe.

Allen bekannt sollte sein, dass eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) gefährlich und deshalb mit einem Notfall gleichzusetzen ist. „Betroffenen Diabetikern, die noch bei Bewusstsein sind, muss unverzüglich durch die Gabe von Zucker geholfen werden.“ Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) aus Anlass eines aktuellen Falls hin, wonach ein Apotheker einem 15-jährigen Mädchen mit Typ-1-Diabetes und akuter Unterzuckerung kostenlosen Traubenzucker verweigert hatte. „Der Vorgang und die Diskussion darüber in Blogs zeigen, dass Hypoglykämien häufig falsch eingeschätzt werden“, erklärt die DDG. „Diese Zustände mit zu niedrigem Blutzucker sind in der Regel schicksalhaft und nicht aus eigenem Verschulden entstanden.“

Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG, betont: „Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich tragen. Trotzdem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass dieser nicht zur Hand ist und ungewollt eine Unterzuckerung entsteht.“ Eine „Hypo“ könne sich in verwirrtem Verhalten und Bewusstseinsminderung äußern, was Außenstehende oft falsch einschätzten. „Einige halten unterzuckerte Diabetespatienten dann irrtümlich für betrunken“, erläutert Fritsche.

Hilfe zu leisten, sei vergleichsweise einfach. Eine „Hypo“ könne leicht mit einem gezuckerten Getränk, gezuckerten Nahrungsmitteln oder etwas Traubenzucker behandelt werden. „Wenn doch keine Unterzuckerung vorliegt, kann man durch eine einmalige Gabe von Traubenzucker jedenfalls keinen Schaden anrichten“, versichert Andreas Fritsche. Die DDG rät daher, auch im Verdachtsfall sofort Zucker zu verabreichen. „Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass der Patient noch bei Bewusstsein ist“, meint der DDG-Experte. „Ist der unterzuckerte Diabetespatient bewusstlos, sollte immer ein Notruf erfolgen.“

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