Standard-Formular für CGM-Systeme: Damit die Beantragung einfacher verläuft

CGM

Dass CGM (kontinuierliche Glukosemessung) die Diabetestherapie revolutioniert hat, ist längst kein Geheimnis mehr. Aber leider kommen nur sehr wenige Zuckersüße in den Genuss, ein CGM-System nutzen zu dürfen, das kontinuierlich – etwa alle ein bis fünf Minuten – den Glukosegehalt in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautfettgewebes misst. Der Grund: Die Kassen übernehmen die Kosten für die dafür notwendigen Geräte und Sensoren derzeit nur in Einzelfällen. Laut Deutscher Diabetes Gesellschaft (DDG) steht eine endgültige Stellungnahme seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) noch aus. Gleiches gelte für die dafür notwendige Bewertung durch das IQWiG.

Um die Beantragung von CGM-Systemen auf einen Nenner zu bringen und zu vereinfachen, hat die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) der DDG in Zusammenarbeit mit weiteren Experten einen standardisierten CGM-Antrag entwickelt. Dieser kann online eingesehen beziehungsweise als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Schließlich sei eine ausreichende Dokumentation der bisherigen Bemühungen zu einer guten Stoffwechselkontrolle wichtig für eine erfolgreiche Beantragung, heißt es in einer Pressemitteilung der DDG.

Wie Professor Dr. Lutz Heinemann von der AGDT betont, profitieren insbesondere Kinder unter acht Jahren, die vielfach sehr empfindlich auf Insulin reagieren, von dieser Echtzeitkontrolle. Aber auch für Erwachsene mit Typ-1-Diabetes, die mit starken Blutzuckerschwankungen zu kämpfen haben, sei ein CGM-Gerät von Vorteil. „Das sind beispielsweise Lastkraftwagenfahrer, Seemänner oder Dachdecker, die sich und andere durch eine Ohnmacht gefährden würden“, erläutert Heinemann. „Für diese Typ-1-Diabetiker stellen CGM-Geräte nicht nur eine Verbesserung der Lebensqualität dar, sie werden sonst möglicherweise an ihrer Berufsausübung gehindert.“

Heinemann rechnet damit, dass die Verordnung der kostenintensiven CGM-Geräte auch zukünftig an strenge Auflagen gebunden sein wird. „Notwendig sind gut geführte Blutzuckertagebücher über die letzten drei Monate vor Antragstellung“, erklärt er. „Menschen mit Diabetes Typ 1 müssen nachweisen, dass sie mindestens vier bis sechs Messungen am Tag durchgeführt haben.“

Die Verwendung des neuen Formulars soll den Antragstellern einen reibungslosen Ablauf und eine höhere Erfolgschance ermöglichen. Zudem arbeitet die AGDT an einem firmenneutralen CGM-Schulungsprogramm, das voraussichtlich noch im Verlauf des Frühjahrs zur Verfügung stehen wird.

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