Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers: Du entscheidest, wer dich versorgen soll!

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Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers: Du entscheidest, wer dich versorgen soll!

Viele von Euch nutzen schon das Angebot, sich Heil- und Hilfsmittel für die Diabetestherapie nach Hause liefern zu lassen – wie Teststreifen und Insulinpumpenzubehör. Diese Versorgung bieten die Fach- und Versandhändler für Diabetesbedarf, aber auch Hersteller selbst, wie zum Beispiel Medtronic.

Häufig liest man im Netz Fragen wie, ob es überhaupt möglich sei, den Versorger zu wechseln, also bei einem anderen Händler zu bestellen. Ja, das ist geht, denn wer euch mit Diabetesbedarf versorgt, bestimmt ihr selbst! Ihr seid nicht das ganze Jahr an einen Versorger gebunden, auch wenn dort für euch eine Dauerverordnung vorliegt.

Die Gründe für einen Lieferantenwechsel sind vielfältig, beispielsweise, weil nicht rechtzeitig geliefert wird und Diabetiker zu Hause nicht ausreichend mit Kathetern, Teststreifen, etc. pp. versorgt sind oder auch weil Fragen am Telefon unbeantwortet bleiben, einem nicht weitergeholfen werden kann. In den sozialen Netzwerken lese ich nicht selten, dass der Service des ein oder anderen Herstellers zu wünschen übriglässt. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass mir bei speziellen Fragen nicht weitergeholfen werden konnte. Auch kam mein Diabetesbedarf einmal erst Wochen später bei mir zu Hause an. Ärgerlich, vor allem dann, wenn ich etwa Mehrbedarf dringend für eine Reise benötigt habe. Aus diesem Grunde habe auch ich mich entscheiden zu einem Diabetes-Fachhändler zu wechseln und das war eine gute Entscheidung.

Wechsel des Versorgers, so einfach geht‘s

Auch wenn eine Dauerverordnung vorliegt, kann in der Regel innerhalb des Genehmigungszeitraumes ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten erfolgen. Und das ist auch ganz einfach und funktioniert in der Regel problemlos:

  1. Ihr solltet euch zuerst mit eurer Krankenkasse in Verbindung setzen und dort angeben, dass ein Lieferantenwechsel gewünscht ist. Dabei solltet ihr darauf hinweisen, wann zuletzt eine Lieferung erfolgt ist und bis zu welchem Zeitraum man noch versorgt ist, denn diesen Zeitraum wird der vorherige Lieferant noch abrechnen. Sollte die Krankenkasse grünes Licht geben, erhält der vorige Lieferant eine gekürzte Genehmigung und die Information, dass nicht mehr geliefert werden darf.
  2. Dann könnt ihr euch ein neues, aktuelles Rezept vom Diabetologen ausstellen lassen und dieses bei dem neuen Leistungserbringer einreichen. Sinnvoll ist es auch die Rufnummer dem neuen Versorger mitzuteilen, falls Rückfragen auftreten.
  3. Damit all das reibungslos über die Bühne geht, müsst ihr dem neuen Fach- und Versandhändler eurer Wahl mit der Rezeptsendung eine „Patientenwahlerklärung“ zukommen lassen. Diese wird er mit dem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse übermitteln.
  4. Im Falle eines Wechsels zu DIASHOP, stellt DIASHOP dann einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse und beliefert euch sofort im Falle einer Genehmigung.

Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers:

Hier könnt ihr die Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers ganz einfach herunterladen.

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