Schwerbehindertenausweis mit Diabetes – Ja oder Nein?

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Diabetes können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der besondere Rechte im Beruf und im Privatleben mit sich bringt. Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 erreicht. Dann erhält man einen entsprechenden Ausweis, mit dem man „Nachteilsausgleiche“ in Anspruch nehmen kann. Einen solchen Ausweis zu erhalten, ist in den vergangenen Jahren allerdings immer schwieriger geworden. „Die Diabeteserkrankung mit Insulintherapie allein reicht inzwischen nur noch selten aus“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert aus Stuttgart, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat.

Die Voraussetzung dafür ist nicht nur ein erheblicher Therapieaufwand (mindestens vier Insulininjektionen pro Tag mit selbstständiger Dosisanpassung auf Basis der selbst gemessenen Blutzucker- bzw. Glukosewerte). Wer einen Schwerbehindertenausweis aufgrund des Diabetes erhalten will, muss zudem gravierende Einschränkungen mit massiven Beeinträchtigungen im Alltag nachweisen. Einfacher wird es, wenn zur Diabeteserkrankung noch weitere (Folge-) Erkrankungen kommen, z. B. eine Neuropathie oder Erkrankungen des Herzens, der Augen oder der Bandscheibe. Über die Gesamtbewertung kann dann ein Grad der Behinderung von 50 erreicht werden.

Was bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann eine Reihe sogenannter „Nachteilsausgleiche“ in Anspruch nehmen. Dazu gehört unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz. Man erhält fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr zusätzlich und kann bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abzüge in Rente gehen. Außerdem ergeben sich Steuervorteile in Form von erhöhten Steuerfreibeträgen. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und bei Eintrittspreisen sind weitere Vorteile des Schwerbehindertenausweises. Wer sich um einen neuen Job bewirbt, muss die Schwerbehinderung in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch übrigens nicht angeben. Früher oder später erfährt der Arbeitgeber aber ohnehin davon, spätestens, wenn man den zustehenden Sonderurlaub beantragt.

Auch für Kinder Kinder mit Diabetes erhalten in der Regel problemlos einen Schwerbehindertenausweis, bis zum 16. Lebensjahr wird bei ihnen zusätzlich ein „H“ für Hilflosigkeit eingetragen. Dies ist unter anderem mit einem erhöhten Steuerfreibetrag (zurzeit 3700.– Euro) für die Eltern verbunden.

Allerdings sollten sich Eltern gut überlegen, einen solchen Ausweis für ihr Kind zu beantragen, meint Rechtsanwalt Oliver Ebert. Denn ist die Schwerbehinderung erst einmal anerkannt, kann sie nicht einfach wieder „zurückgegeben“ werden. Was dies im Laufe des Lebens bedeuten wird, kann man in jüngeren Jahren noch gar nicht abschätzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr unter: www.diabetes-und-recht.de

1 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert