Screening von Schwangerschaftsdiabetes: DDG fordert das Verbot von ungeeigneten Blutentnahmesystemen

Seit 2012 schreibt die Mutterschaftsrichtlinie für werdende Mütter eine blutzuckergestützte Untersuchung auf Gestationsdiabetes zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche vor. © Sonja Gräber / pixelio.de
Seit 2012 schreibt die Mutterschaftsrichtlinie für werdende Mütter eine blutzuckergestützte Untersuchung auf Gestationsdiabetes zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche vor. ©Sonja Gräber / PIXELIO

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) weist darauf hin, dass nur Blutentnahmeröhrchen, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten, zuverlässig über einen Schwangerschaftsdiabetes Auskunft geben können. „Uns liegen Hinweise vor, dass einige Frauenärzte und Labormediziner immer noch Blutentnahmesysteme nutzen, die allein Natrium-Fluorid enthalten“, erklärt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG.

Bei diesen Systemen bestehe die Gefahr, einen Schwangerschaftsdiabetes zu übersehen. Die DDG fordert die Krankenkassen auf, bei Nutzung ungeeigneter Systeme die Kostenerstattung für das Screening zu stornieren. Hersteller sollten zudem die Produktion und den Vertrieb reiner Natrium-Fluorid-Blutentnahmesysteme unverzüglich einstellen.

Hintergrund: Seit 2012 schreibt die Mutterschaftsrichtlinie für werdende Mütter, die sich zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche befinden, eine blutzuckergestützte Untersuchung auf Gestationsdiabetes vor. Bei diesem Screening trinkt die Schwangere zunächst im nicht-nüchternen Zustand 200 Milliliter Wasser mit 50 Gramm Traubenzucker, bevor eine Stunde später der Blutzucker im Venenblut bestimmt wird. Werden die Blutproben zur Blutzuckerbestimmung an ein Labor geschickt, muss der Abbauprozess der Glukose – die Glykolyse – im Blutentnahmeröhrchen unterbunden werden, da sonst die Referenzwerte ihre Gültigkeit verlieren.

„Dafür reicht aber der Glykolyse-Hemmer Natrium-Fluorid allein nicht aus, er stoppt den Abbau erst nach vier Stunden“, erläutert Professor Dr. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Diabetes und Technologie der DDG. „Das kann die Ergebnisse verfälschen und birgt damit die Gefahr eines falsch-negativen Befundes – also das Risiko, einen Gestationsdiabetes zu übersehen.“ Eine zuverlässige Auskunft könnten derzeit nur Blutentnahmeröhrchen geben, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten. „Diese Kombination bewirkt eine nahezu vollständige Glykolyse-Hemmung“, meint Heinemann.

Da ein hoher Blutzucker in der Schwangerschaft Mutter und Kind schadet, warnt die DDG vor der Verwendung von Blutentnahme-Röhrchen, die allein Natrium-Fluorid enthalten. „Nach unserer Auffassung ist dies grob fahrlässig“, unterstreicht Dr. med. Helmut Kleinwechter, Autor der Leitlinie Gestationsdiabetes. „Zwar liegen keine offiziellen Zahlen vor, wie häufig ungeeignete Systeme zum Einsatz kommen. Es gibt aber Hinweise, wonach diese Systeme seit Einführung des Screenings weiterhin nahezu unverändert genutzt werden.“

„Ärzte und Labormediziner, die an der Behandlung von Schwangeren beteiligt sind, sollten erneut über das korrekte Vorgehen informiert werden“, bekräftigt der DDG-Präsident. Die Fachgesellschaft empfiehlt Krankenkassen zudem eine Kostenstornierung in Fällen, in denen Systeme verwendet werden, die allein Natrium-Fluorid enthalten. „Und schließlich plädieren wir für ein Produktions-, Zulassungs- und Vertriebsverbot von unzuverlässigen Entnahme-Röhrchen“, ergänzt Professor Dr. Lutz Heinemann.

Übrigens: Die DDG hat zu diesem Thema eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die Ihr hier nachlesen könnt:

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