Zweiter Lockdown: Das solltet ihr jetzt wissen!

Diabetesbedarf Lockdown

Ab dem 16.12.2020 steht uns nun ein erneuter Lockdown bevor. Hierzu haben wir noch wichtige Hinweise für euch, was die Versorgung und Belieferung mit Diabetesbedarf betrifft. Es erreichten uns Anfragen wie: „Sind die DIASHOP Diabetes Fachgeschäfte weiterhin geöffnet?  Ist es möglich, kontaktlos versorgt zu werden? Kann ich meinen Versorger jetzt wechseln, da mein jetziger nicht zuverlässig liefert?“ Deshalb wollen wir mal ein paar Unsicherheiten aus dem Weg räumen…

DIASHOP bleibt offen – im Versand und in den Diabetes-Fachgeschäften

DIASHOP versorgt euch weiterhin zuverlässig mit Hilfsmitteln für die Diabetestherapie, auch während des erneuten Lockdowns. Als Fach- und Versandhändler für Diabetesbedarf gehört DIASHOP zu den Unternehmen mit Systemrelevanz – wie z. B. auch Apotheken. DIASHOP erfüllt einen wichtigen Versorgungsauftrag im Gesundheitsbereich, daher gelten besondere (Ausnahme-)regelungen für den Betrieb. Das Team in der Zentrale in Gauting-Unterbrunn bei München gibt alles, damit ihr schnellstens euer Paket mit Diabetesbedarf erhaltet. Auch die bundesweit 34 DIASHOP Diabetes-Fachgeschäfte sind weiterhin ohne Einschränkung geöffnet.

Alle Möglichkeiten der kontaktfreienVersorgung

DIASHOP macht euch die kontaktfreie Versorgung so einfach wie möglich. Wenn euch eure Arztpraxis ein telefonisch bestelltes Rezept per Post zusendet, leitet es einfach an DIASHOP weiter. Am schnellsten geht es, wenn ihr vorab ein Rezeptfoto schickt – über die DIASHOP App oder per WhatsApp. Ihr erhaltet dann umgehend eure Diabetes-Hilfsmittel per Postpaket nach Hause.

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) empfiehlt diese Art der Versorgung und schreibt:
„Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollen persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern vermieden werden. Hilfsmittel können daher vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist.“

Kontaktmöglichkeiten DIASHOP

Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers: Du entscheidest, wer dich versorgen soll!

Viele von Euch nutzen schon das Angebot, sich Hilfsmittel für die Diabetestherapie nach Hause liefern zu lassen – wie Teststreifen und Insulinpumpenzubehör. Diese Versorgung bieten unter anderem die Fach- und Versandhändler für Diabetesbedarf. Häufig liest man im Netz Fragen, wie und/oder ob es überhaupt möglich sei, den Versorger zu wechseln, also bei einem anderen Händler zu bestellen. Ja, das geht, denn wer euch mit Diabetesbedarf versorgt, bestimmt ihr selbst. Ihr seid nicht das ganze Jahr an einen Versorger gebunden, auch wenn dort für euch eine Dauerverordnung vorliegt.

Die Gründe für einen Lieferantenwechsel sind vielfältig, beispielsweise, weil nicht rechtzeitig geliefert wird und Diabetiker zu Hause nicht ausreichend mit Kathetern, Teststreifen, etc. pp. versorgt sind oder auch weil Fragen am Telefon unbeantwortet bleiben, einem nicht weitergeholfen werden kann.

Wechsel des Versorgers, so geht‘s

Auch wenn eine Dauerverordnung vorliegt, kann in der Regel innerhalb des Genehmigungszeitraumes ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten erfolgen.

  1. Kontrolliert eure Bestände zu Hause.

  2. Setzt euch mit eurer Krankenkasse in Verbindung und gebt dort an, dass ein Lieferantenwechsel bzw. ein Wechsel zu einem neuen Leistungserbringer gewünscht ist. Dabei solltet ihr darauf hinweisen, wann zuletzt eine Lieferung erfolgt ist und bis zu welchem Zeitraum man noch versorgt ist (also bis wann die Ware reichen soll), denn diesen Zeitraum wird der vorherige Lieferant noch abrechnen.

  3. Sollte die Krankenkasse grünes Licht geben, erhält der vorige Lieferant eine gekürzte Genehmigung und die Information, dass nicht mehr geliefert werden darf. Bitte denkt unbedingt dran, der Krankenkasse die exakten Zeiträume zu melden, damit alles so reibungslos wie möglich verläuft. Fragt diesbezüglich bestenfalls noch mal bei eurem bisherigen Lieferanten nach.

  4. Dann könnt ihr euch ein neues, aktuelles Rezept vom Diabetologen ausstellen lassen und dieses bei dem neuen Leistungserbringer einreichen. Sinnvoll ist es auch die Rufnummer dem neuen Versorger mitzuteilen, falls Rückfragen auftreten.

  5. Damit all das reibungslos über die Bühne geht, müsst ihr dem neuen Fach- und Versandhändler eurer Wahl mit der Rezeptsendung eine ausgefüllte „Patientenwahlerklärung“ zukommen lassen. Diese mit dem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse übermitteln. Hinweis: Bitte plant hierbei einen Puffer ein. Die Krankenkasse benötigt ein wenig Zeit zur Genehmigung.

  6. Im Falle eines Wechsels zu DIASHOP, stellt DIASHOP dann einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse und beliefert euch asap im Falle einer Genehmigung.

Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers:

Hier könnt ihr die Patientenerklärung zur Wahl des Versorgers ganz einfach anfordern.

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