Um das Verbraucherrecht in der Europäischen Union einheitlicher zu gestalten, tritt ab heute, 13. Juni, das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft, das bereits am 14. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Dieses Gesetz bringt etliche Änderungen mit sich, die vor allem Auswirkungen auf den Online-Handel haben.
Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern sowie den Verbrauchern beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen europaweit einheitliche Rechte zu gewährleisten. Dies gilt zum Beispiel für das Widerrufsrecht im Online-Handel oder für die Informationspflichten der Händler.
So müssen Verbraucher ab heute beim Einkauf im Supermarkt oder Baumarkt auf klare und verständliche Weise auf die Identität und Anschrift des Händlers, die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung, den vollständigen Preis und auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung bei Mängeln hingewiesen werden. Bitte beachten: Dies gilt nicht bei Käufen von Produkten des täglichen Bedarfs.
Dazu genießen Verbraucher innerhalb der EU einen weitgehend einheitlichen Schutz vor Überrumpelungen und psychologischem Druck. Für Käufe, die außerhalb von Geschäftsräumen, wie an der Haustür, in der Fußgängerzone, auf Messen oder auf „Kaffeefahrten“, getätigt werden, gilt ein Widerrufsrecht, auf das die Verbraucher ebenfalls vom Händler aufmerksam gemacht werden müssen. Zudem kann der Verbraucher in vielen Fällen auch dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn er einen Vertrag in seinen eigenen vier Wänden abgeschlossen und dazu den Händler zu sich in die Wohnung bestellt hat.
Beachten sollten die Kunden, dass ihnen fortan die Kosten für die Rücksendung von bestellter Ware auferlegt werden können, wenn sie diese widerrufen. Allerdings haben viele Online-Händler bereits angekündigt, diese Kosten auch weiterhin selbst zu tragen.
Gestärkt wird die Bedeutung der außergerichtlichen Streitschlichtung: Damit Verbraucher im Streitfall schneller ihre Rechte durchsetzen können, müssen Händler ihre Kunden ab sofort auf bestehende Möglichkeiten einer solchen Schlichtung hinweisen. Dies ist immer dann für Verbraucher besonders hilfreich, wenn der Kunde bei einem relativ geringen Warenwert anderenfalls davon absehen würde, seine Rechte kostenträchtig vor Gericht durchzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Wegfall von „Hotline-Gebühren“: Ab sofort ist dem Händler der Betrieb kostenpflichtiger Hotlines verboten, wenn ein Kunde ihn im Zusammenhang mit einer bereits erfolgten Bestellung anruft. Dabei dürfen dem Verbraucher keine Kosten entstehen, die über das gewöhnliche Telefonieren hinausgehen.
Alle wichtigen Informationen zur neuen Verbraucherrechte-Richtlinie sind in einem Flyer des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland zusammengefasst.
Auswirkungen der Neuregelung auf DiaShop.de
Auf DiaShop.de, dem Online-Shop für Diabetiker, wirkt sich die neue Verbraucherrechte-Richtlinie folgendermaßen aus:
- DiaShop.de verzichtet auf die Erhebung von Retourenkosten. Folglich sind künftig alle Retouren auch weiterhin versandkostenfrei. Ausnahme: Express-Lieferungen in In- und Ausland, die der Kunde selbst auswählt beziehungsweise wünscht.
- Der Kauf auf Nachnahme ist auch weiterhin möglich.
- Die Kunden von DiaShop.de können generell ihre bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen retournieren und somit den Kaufvertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem die Ware vom Kunden entgegengenommen wird. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail, etc.) DiaShop über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Zur schnellen Abwicklung kann künftig das neue gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Dieses steht ab heute in der Widerrufsbelehrung sowie in den AGBs im Shop zur Verfügung.