Wer eine neue Wohnung sucht, sollte zunächst einen Blick in den Stadtplan werfen – und dann in die Nähe von Grünflächen ziehen. Das jedenfalls legen die Ergebnisse einer großen Querschnittstudie nahe, die einen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Grünflächen in der Nachbarschaft und dem Entwickeln eines Typ-2-Diabetes aufzeigen. Gibt es Parks in der Nähe, trat innerhalb der untersuchten Bevölkerung ein Diabetes weniger häufig auf als in einer Gegend ohne jedes Stadtgrün. Read more
Sebastian, der seit nunmehr 38 Jahren an Diabetes mellitus Typ 1 leidet, hält sich in Sachen Neuerungen und Entwicklungen innerhalb der Diabetestherapie stets auf dem Laufenden. Mit großem Interesse verfolgte der Architekt die Einführung des FreeStyle Libre Flash Glukose Messsystems von Abbott. Nachdem er sich ausgiebig mit dem Flash Glucose Monitoring System (FGMS) auseinandergesetzt hatte, war für den Typ-1-Diabetiker klar: „Auch ich möchte von den Vorzügen des FreeStyle Libre, das das mehrmals tägliche Piksen in den Finger zur Ermittlung der Blutzuckerwerte komplett überflüssig macht, profitieren.“
Gesagt, getan: Im Frühjahr letzten Jahres beantragte Sebastian das FreeStyle Libre Flash Glukose Messsystem bei seiner Krankenkasse. Als seine Anfrage auf Kostenübernahme positiv beantwortet wurde, ließ er sich umgehend bei Abbott registrieren. Monate strichen ins Land.
Dann, endlich: Sebastian bekommt von Abbott grünes Licht. Er ist auf der Warteliste so weit nach oben gerutscht, dass er das Gerät kaufen darf. „Freudig rufe ich bei meiner Krankenkasse an und frage nach, wie die Kostenübernahme genau erfolgen soll“, erzählt der langjährige Diabetiker. „Daraufhin teilt man mir allerdings mit, dass die Kasse grundsätzlich die Kosten übernehmen würde, in diesem Fall aber – aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) – die Kostenübernahme untersagt sei.“
Sebastian versteht die Welt nicht mehr. „Wie kann es sein, dass eine Krankenkasse Kosten übernehmen will, dies aber ein Gericht verbietet? Oder nimmt mich meine Krankenkasse auf den Arm, indem sie das Urteil vorschiebt, um nicht zahlen zu müssen?“
Für Sebastians Diabetesberaterin ist klar: „Das von mir befürchtete Szenario scheint somit nun schon eingetreten zu sein. Das Urteil des BSG wird von den Kassen pauschal auf alle Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) und Flash Glucose Monitoring (FGM) angewendet und nicht nur auf das dort streitgegenständliche CGM-System bezogen. Meines Erachtens nach werden neben Abbott daher auch andere Medizintechnik-Unternehmen die Auswirkungen wohl bald massiv zu spüren bekommen.“
Fakt ist, dass das BSG im Juli 2015 entschieden hat, dass Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ (CGM) keine Hilfsmittel sind, sondern als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) gelten, die grundsätzlich erst nach einer positiven Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übernommen werden darf. Bis zu einer solchen Empfehlung dürfen die Kosten eines CGM daher nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstattet werden.
Die Weichen für Übergewicht und Diabetes könnten sich nach aktuellen Erkenntnissen schon im Mutterleib stellen. Eine Forschergruppe um Professor Hubert Preißl und Professor Andreas Fritsche vom Deutschen Zentrum für Diabetesforschung (DZD), dem Universitätsklinikum Tübingen und dem Institut für Diabetesforschung und Metabolische Erkrankungen des Helmholtz Zentrums München an der Universität Tübingen wies erstmals in ihrer kürzlich veröffentlichten Studie nach, dass Schwangerschaftsdiabetes die fetale Hirnreaktion nach einer Mahlzeit der Mutter verlangsamt.
Er bringt ans Tageslicht, wie hoch der Blutzucker im Schnitt in den vergangenen acht bis zwölf Wochen war: der Langzeitblutzuckerwert (HbA1c). Doch leider fällt dieser Wert bei etlichen Diabetikern höher aus, als er eigentlich sein sollte. Eine zufriedenstellende Blutzuckerkontrolle (HbA1c ≤ sieben Prozent) erzielt in Deutschland nur etwa die Hälfte der Diabetiker. Besonders dramatisch ist die Lage bei jungen Typ-1-Diabetikern: Von den an einer Studie teilnehmenden Teenagern erreichte nur etwa ein Viertel die Blutzuckerzielwerte. Aktuellen Daten zufolge bleibt auch bei den insulinbehandelten Typ-2-Diabetikern die große Mehrheit hinter den Erwartungen zurück: Nur 21 Prozent kamen auf einen HbA1c unter sieben Prozent.
Fast ein Fünftel aller in Deutschland lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Laut Schätzungen sind etwa 600.000 von ihnen an Diabetes mellitus erkrankt. Experten vermuten, dass die Dunkelziffer noch höher ist und wegen der derzeit hohen Zuwanderung von Flüchtlingen noch weiter ansteigen wird. Aufgrund von kulturellen, sprachlichen und häufig auch bildungsbedingten Barrieren lässt sich die tatsächliche gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund nur schwer erfassen. Die Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe sei jedoch schlechter als die der Gesamtbevölkerung. Darauf weist diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hin.