Wer unter Diabetes mellitus leidet, kann einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. In eine mögliche Bewilligung fließen der hohe Therapieaufwand, der nötig ist, und die Beeinträchtigung im Alltag mit ein. Wer sich täglich mindestens vier Insulininjektionen verpasst, diese auf Blutzucker, Ernährung und körperliche Belastung selbständig abstimmt sowie sich durch „erhebliche Einschnitte“ gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt sieht, gilt beispielsweise als schwerbehindert.
In diesem Kontext machen die Deutsche Diabetes-Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe darauf aufmerksam, dass diese Regelung Raum für Interpretationen lässt, da die „erheblichen Einschnitte“ nicht exakt definiert sind.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung beziehungsweise ein Schwerbehindertenausweis bringt gleichsam berufliche und finanzielle Vorteile mit sich, wie den Anspruch auf Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Vergünstigungen. Beantragt werden kann ein solcher Ausweis beim Versorgungsamt, das sich in seiner Entscheidungsfindung wiederum auf die Befunde der behandelnden Ärzte beruft. Die Überprüfung obliegt schließlich einem Vertragsarzt des Versorgungsamtes, der den Grad der Behinderung festlegt. Zur Info: Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.
Allerdings sollten alle „Zuckersüßen“ bedenken, dass die Anerkennung einer Schwerbehinderung auch Nachteile mit sich bringen kann. Dies gilt vor allem für diejenigen, die sich gerade auf Jobsuche befinden oder für junge Typ-1-Diabetiker, die gerade ihre Schulausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben und jetzt „voll“ ins Berufsleben einsteigen möchten.
Der Gesetzestext, der die Anerkennung einer Schwerbehinderung regelt, kann in der Versorgungsmedizin-Verordnung unter Punkt 15.1. eingesehen werden.