Schreckgespenst „Hilfsmittelausschreibungen“: Kritische Stimmen werden immer lauter – Online-Petition auf den Weg gebracht

Gegen die Ausschreibungen von Hilfsmitteln richtet sich diese Online-Petition, für die bis zum 10. Januar 2015 50.000 Unterstützer gewonnen werden müssen.
Gegen die Ausschreibungen von Hilfsmitteln richtet sich diese Online-Petition, für die bis zum 10. Januar 2015 50.000 Unterstützer gewonnen werden müssen. Quelle: openPetition

Das Schreckgespenst „Hilfsmittelausschreibungen“ schlägt immer rabiater um sich, was großen Unmut unter den in der Fachvereinigung Medizinprodukte e.V. (f:mp) organisierten Verbänden und Unternehmen hervorruft. So hätten die Veränderungen der Kassenfinanzierung, wie von der f:mp prognostiziert, zu einem deutlichen Anstieg der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich geführt. In der Tat werden immer mehr Verträge im Rahmen einer Ausschreibung geschlossen, woraus resultiert, dass die Versorgung der Versicherten über einen Vertragspartner erfolgt, der den betroffenen Patienten von der jeweiligen Krankenkasse zu benennen ist.

Aus Angst, Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben zu müssen, wolle man hier Ausgaben reduzieren, kritisiert die Zentralvereinigung medizinisch-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater e.V. (ZMT), Mitgliedsverband der f:mp. Den neuesten Zankapfel verkörpert die Ausschreibungspolitik bezüglich von Rollstühlen: Im Detail hat die DAK zurzeit eine Ausschreibung von Standard-, Leichtgewichtrollstühlen sowie Toilettenstühlen laufen, die laut Ansicht der Ausschreibungs-Gegner eine Verschlechterung der Situation von pflegebedürftigen und behinderten Menschen mit sich bringen könnte.

Jetzt haben die Kritiker eine Petition verfasst, die auf der offiziellen Homepage von openPetition abgerufen werden und an der sich selbstverständlich jeder beteiligen kann. Diese wendet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

„Die Erfahrung mit bereits durchgeführten Ausschreibungen hat gezeigt, dass die Qualität der Versorgung stark gelitten hat. Da alle bisherigen Ausschreibungen nur den Preis als Zuschlagskriterium hatten, ist die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und wohnortnahe Versorgung nicht gewährleistet. Da diese Forderung des Gesetzgebers von den Krankenkassen nicht eingehalten wird, ist im SGB V der § 127 so anzupassen, dass keine Hilfsmittel mehr ausgeschrieben werden können. Die Ausschreibungen sind auch fragwürdig, wenn sie im Kontext zu Inklusion, Behindertenrechten, dem mündigen Bürger oder der freien Wahl des Lieferanten gesehen werden“, heißt es im Online-Gesuch, für das bis zum 10. Januar 2015 50.000 Unterstützer gewonnen werden müssen.

Auch alle „Zuckersüßen“ sollten sich mit den Hilfsmittelausschreibungen auseinandersetzen und gegebenenfalls für die Petition einstehen: Schließlich kann die Diabetesbranche, wie alle übrigen Gesundheitsbereiche, von diesen heimgesucht werden, was sehr unangenehme Folgen für die Versicherten haben könnte. Denn welcher Diabetiker möchte schon der Freiheit beraubt werden, sich beispielsweise sein Blutzuckermessgerät selbst auswählen zu dürfen? Weitere dramatische Auswirkungen: Die Produktvielfalt des Diabetikerbedarfs schwindet. Die individuellen Behandlungsmöglichkeiten und Therapieentscheidungen werden mit Füßen getreten.

 

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