Tag: Diabetes am Arbeitsplatz

diabetes am arbeitsplatz

Diabetes am Arbeitsplatz: Wie sich der Job als Diabetesmanager mit dem eigentlichen Beruf vereinen lässt

Arbeit nimmt im Leben der meisten Menschen einen großen Raum ein. Dazu kommt noch das Diabetesmanagement. Was dies im Alltag bedeutet, haben Experten beim Deutschen Diabetes Kongress 2021 beleuchtet.

„Menschen mit Diabetes machen einen guten Job“, findet der Arbeitsmediziner Dr. Kurt Rinnert. Und das im doppelten Sinn, denn anders als ihre Kollegen müssen sie sich neben ihrer Arbeit noch um ihr Diabetesmanagement kümmern. Damit dies auf Dauer nicht zur Überforderung führt, ist es wichtig, dass man Vertrauen in die Erfahrung und Kompetenz gewinnt. Wer eine Insulinpumpe und ein CGM- bzw. AID-System trägt, kann Arbeit und Diabetes besser vereinbaren, zeigen Untersuchungen. Auch Unterstützung am Arbeitsplatz durch Kollegen und Vorgesetzte ist hilfreich.

Außerdem sollte man seine Rechte als Arbeitnehmer mit Diabetes kennen. Nicht zu vergessen: Nach wie vor können Menschen, die mit Insulin behandelt werden, von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Ist das noch zeitgemäß?

Selbstvertrauen hilft

Viele empfinden das Diabetesmanagement am Arbeitsplatz als schwierig, vor allem, wenn sie viel Zeitdruck und wenig Routine im Job erleben. Der Diabetes werde dann häufig „auf später“ verschoben und die Blutzuckerwerte bewusst höher gehalten, berichtet die Diplom-Psychologin Eva Küstner aus ihrer Praxis. Das stresst und kann auf Dauer zu Überforderung führen. „Ein guter Puffer gegen diesen Stress ist soziale Unterstützung und Kompetenzgefühl“, erklärt Künstner. Ihr Rat: Sich selbst bewusst zu machen, was man schon alles mit (und trotz) Diabetes geschafft hat – und dies auch Kollegen und Vorgesetzten vermitteln. Ärztinnen und Ärzten empfiehlt sie, im Patientengespräch häufiger die Frage zu stellen „Wie schaffen Sie es mit dem Diabetes auf der Arbeit?“. Dieser Aspekt des Wohlbefindens werde zu wenig berücksichtigt.

Diabetestechnik erleichtert den Job

Wer eine Insulinpumpe und ein CGM-System bzw. ein System zur Automatischen Insulin-Dosierung (AID) trägt, kann Arbeit und Diabetes besser vereinbaren. „Moderne Diabetestechnik verbessert nachweislich die Einstellung und reduziert das Risiko für eine Eigen- und Fremdgefährdung im Beruf,“ sagt der Diabetologe Dr. Friedrich W. Petry aus Wetzlar. Wer ein solches System trägt, profitiert von mehr Zeit im Zielbereich (TIR) und hat weniger Hypoglykämien. Petry nennt moderne Diabetestechnik „eine echte Hilfe im Berufsalltag“. Es sei Zeit, dies auch im Rahmen einer Neubewertung der diabetesbezogenen Berufsrisiken anzuerkennen, fordert der Diabetologe.

Arbeiten ohne Einschränkung

„Diabetes spielt als Ursache für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine sehr untergeordnete Rolle, dies zeigen Auswertungen der Krankenkassen“, sagt der Arbeitsmediziner Dr. Kurt Rinnert. Menschen mit Diabetes machen einen tollen Job“, findet er. Trotzdem sind Menschen mit Diabetes, die mit Insulin behandelt werden, bei der Berufswahl noch immer eingeschränkt – überall dort, wo eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung führen könnte. Dazu zählen beispielsweise Berufe, die den Dienst an der Waffe voraussetzen: Bundeswehr, Zoll, Bundesgrenzschutz oder Polizei. Kritisch sind ebenso Jobs bei der Feuerwehr und im Personentransport. Ausgeschlossen ist die Tätigkeit als Pilot. Diese Vorschriften gingen an der Realität vorbei, so Dr. Kurt Rinnert „Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können heute alle Berufe und Tätigkeiten sicher durchführen“, erklärt er und fordert eine individuelle Einschätzung des Tätigkeitsrisikos anstelle pauschaler Einschränkung der Berufswahl. Ein Schritt in diese Richtung ist die neue Leitlinie „Diabetes und Arbeit“, an der Rinnert aktuell gemeinsam mit anderen Experten arbeitet.

Rechte im Beruf

Welche Rechte haben Menschen mit Diabetes im Beruf? „Allein der Diabetes ist nicht Voraussetzung für eine besondere Rechtsposition,“ erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert. Spezielle Rechte ergeben sich dann, wenn eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50) bzw. eine amtlich festgestellte Gleichstellung (Grad der Behinderung ab 30) vorliegt. Dies beginnt schon bei der Bewerbung. Die pauschale Frage nach Erkrankungen darf im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden. Auch die Frage nach einer vorliegenden Schwerbehinderung ist inzwischen nach herrschender Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Ausnahme: Aus der Tätigkeit ergeben sich besondere Einschränkungen im Hinblick auf bestimmte Erkrankungen. Liegt eine Schwerbehinderung vor, darf ein Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden.

Die Initiative diabetes@work hat eine Checkliste entwickelt, die es Ärztinnen und Ärzten erleichtern soll, die Diabetestherapie von Patienten an arbeitsplatzspezifische Bedingungen anzupassen. Zu finden unter: www.diabetesatwork.de