Warum es sich lohnt die Zuzahlungsbefreiung jetzt zu beantragen!

Zuzahlungsbefreiung

Auf Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen, Fahrtkosten und noch einige Leistungen mehr verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 61 SGB V) geregelt.

Hier kommt schnell eine größere Summe zusammen und es lohnt sich zu prüfen, ob eine Begrenzung der Zuzahlung möglich ist. Wenn ihr die Zuzahlungsbefreiung für Diabetesbedarf gleich im Januar beantragt, spart ihr euch das Sammeln der Belege. Ihr zahlt dann nur einmalig den zumutbaren Betrag – und seid für den Rest des Jahres befreit.

Zuzahlungsgrenze berechnen

Für die Zuzahlung gibt es eine zumutbare Grenze. Sie hängt davon ab, wie hoch das Bruttoeinkommen des Haushalts bzw. der Familie ist. Für Kinder und Ehepartner gibt es Freibeträge. Die Zuzahlungsgrenze wird mit einer festen Formel berechnet. Wie dies genau funktioniert, könnt ihr hier nachlesen: Zuzahlungsgrenze berechnen.

Zuzahlungsbefreiung für ein Jahr gültig

Die Zuzahlungsbefreiung könnt ihr bei der Krankenkasse jederzeit beantragen. Dazu benötigt man einen Einkommensnachweis sowie alle Quittungen über bereits entrichtete Zuzahlungen vorlegen. Lasst euch diese also besser immer ausstellen und bewahrt sie sorgfältig auf. Ein Tipp unsererseits: Beantragt die Zuzahlungsbefreiung gleich im Januar , so spart ihr euch das lästige Sammeln der Belege. Ihr zahlt dann nur einmalig den zumutbaren Betrag – und seid den Rest des Jahres befreit.

Ausführliche Informationen und ein Faltblatt zum Herunterladen findet ihr hier: Informationen zur Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungsbefreiung an das DIASHOP-Team senden

Als Fach- und Versandhändler berechnet DIASHOP Kunden zwar keine Zuzahlung, muss sie aber trotzdem an die Krankenkassen überweisen. Die Kosten werden auch dann übernommen, wenn ihr eigentlich von der Zuzahlung befreit seid – DIASHOP aber nichts davon weiß. Daher sendet unbedingt eine Kopie bzw. das Original (ihr erhaltet das Original umgehend zurück) eurer Zuzahlungsbefreiung an das DIASHOP Team.  

Wenn ihr bei DIASHOP bestellt und eine Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2022 erhalten habt, dann ab damit zum Diabetes-Fachhandel DIASHOP. Und so könnt ihr ganz einfach die Zuzahlungsbefreiung an DIASHOP ganz einfach übermitteln:

Entweder

  • als Kopie im portofreien DIASHOP Rückumschlag (mit Ihrer nächsten Rezeptbestellung),
  • per Fax an 0800/88 00 08 0 (Hauptsitz Gauting-Unterbrunn) oder 0800/88 99 00 4 (Geschäftsstelle Teublitz),
  • eingescannt per E-Mail an shop@diashop.de oder auch
  • persönlich in einem der DIASHOP Diabetes-Fachgeschäfte

Das DIASHOP-Team hat alles, was ihr über die Zuzahlungsbefreiung wissen müsst, hier für euch zusammengetragen. Alle Antworten auf eure Fragen wie:

  • Für welche Leistungen verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung?
  • Wer muss die Zuzahlung entrichten?
  • Wie hoch ist die Zuzahlungsgrenze pro Kalenderjahr?
  • Was bedeutet „schwerwiegend chronisch krank“?
  • Wie kann ich die Zuzahlungsgrenze für mich bzw. meine Familie berechnen?
  • Was bedeutet „von der Zuzahlung befreit?“
  • Welche Unterlagen muss ich der Krankenkasse vorlegen, wenn ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen will?
  • Wann und für wie lange kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden?

findet ihr hier: Ihre Zuzahlungsbefreiung: Antworten auf die wichtigsten Fragen

1 comments

  1. Letztens hat man mir in der Apotheke den Tipp gegeben, dass auch eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist. Interessant, dass man die Zuzahlungsgrenze mit einer festen Formel berechnen kann. Ich werde das gleich mal versuchen.

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