Tag: zuzahlungsgrenze

Zuzahlungsbefreiung

Warum es sich lohnt die Zuzahlungsbefreiung jetzt zu beantragen!

Auf Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen, Fahrtkosten und noch einige Leistungen mehr verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 61 SGB V) geregelt.

Hier kommt schnell eine größere Summe zusammen und es lohnt sich zu prüfen, ob eine Begrenzung der Zuzahlung möglich ist. Wenn ihr die Zuzahlungsbefreiung für Diabetesbedarf gleich im Januar beantragt, spart ihr euch das Sammeln der Belege. Ihr zahlt dann nur einmalig den zumutbaren Betrag – und seid für den Rest des Jahres befreit.

Read more