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Was zahlt die Krankenkasse

Was zahlt die Krankenkasse?

In Deutschland gibt es 97 Krankenkassen. Die Frage „Was zahlt die Krankenkasse für meinen Diabetesbedarf?“ lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Es gibt Regeln für die Kostenübernahme, manchmal kommt es auf den Einzelfall an.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern hat Deutschland ein komfortables Gesundheitssystem. Menschen mit Diabetes sind in der Regel gut versorgt, sowohl mit Medikamenten als auch mit Hilfsmitteln. Es kommt trotzdem immer wieder vor, dass Leistungen abgelehnt werden. Willkürlich passiert das nicht, denn es gibt Regeln für die Kostenerstattung. Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, können von den Krankenkassen bezahlt werden. Andererseits schließen die Krankenkassen Verträge mit Herstellern und dem Diabetes-Fachhandel. Und da spielen die Kosten für Hilfsmittel eine große Rolle.

Was steht mir zu, wenn es um Blutzuckerteststreifen, Insulinpens, Insulinpumpen und Zubehör, und CGM-Systeme geht? 

Von Cornelia Sund, Krankenkassen-Expertin bei DIASHOP

Hier haben wir die Eckdaten zu den wichtigsten Produkten zusammengestellt, basierend auf Vereinbarungen der Krankenkassen und langjährigen Erfahrungen. Die ganze Übersicht lest ihr unter: www.diashop.de/was-zahlt-die-kasse

Blutzuckerteststreifen

Der Richtwert für die Verordnung beträgt 600 Blutzuckerteststreifen pro Quartal. Dies gilt für Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die mit Insulin behandelt werden und kein CGM-System tragen. Die Entscheidung über die Menge liegt allerdings bei der Ärztin/dem Arzt. So können im Einzelfall, zum Beispiel für Kinder oder Schwangere, auch größere Mengen verordnet werden.

Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden, können bei einer instabilen Stoffwechsellage 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal erhalten – darüber entscheidet ebenfalls die Ärztin/der Arzt.

Insulinpens

Insulinpatrone und wiederverwendbare Insulinpen sind immer aufeinander abgestimmt. Für das Insulin eines bestimmten Herstellers gibt es den jeweils passenden wiederverwendbaren Insulinpen. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Insulinpen pro Jahr.

Werden für die Therapie mehrere Insulinpens verwendet, z. B. für Basal- und Bolusinsulin, dann die entsprechende Menge. Neu sind Smartpens (digitale Insulinpens), die Datum und Uhrzeit der Injektion sowie die Insulindosis speichern und z. B. an Smartphone-Apps übertragen können. Steht die Verordnung eines neuen Insulinpens an, kommt auch ein Smartpen in Frage.

Pennadeln

Pennadeln sind Einmalprodukte, die nach jeder Verwendung gewechselt werden. Die Kosten für diesen Verbrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das gilt nicht für Sicherheits-Pennadeln. Sie können nur für pflegebedürftige und schwer sehbehinderte Menschen mit Diabetes verordnet werden bzw. wenn beim Spritzen die Hilfe einer dritten Person notwendig ist.

Insulinpumpen

Insulinpumpen gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden nur für Menschen mit Typ-1-Diabetes bei begründeter medizinischer Indikation über- nommen. Hier entscheidet jede Krankenkasse individuell. Für den Antrag muss eine umfangreiche Dokumentation vorbereitet werden, die der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) kurzfristig anfordern kann. Meist wird die Insulinpumpe zunächst nur für drei Monate zur Probe genehmigt und danach der Erfolg der Therapie geprüft, bevor die endgültige Genehmigung erteilt wird.

Wenn die Insulinpumpe bewilligt wurde, werden auch die Kosten für das Zubehör (Infusionssets, Reservoire) übernommen. Ausnahme: Batterien.

CGM-Systeme

CGM-Systeme gehören ebenfalls nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier prüft die Krankenkasse genau die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Einen Antrag stellen können Menschen mit Diabetes, die mit Insulin behandelt werden, also Typ-1- ebenso wie Typ-2-Diabetiker.

Aktuelles zum Guardian CGM

Basis für die Versorgung mit rtCGM-Systemen sind Verträge zwischen Herstellern und den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Fachhändlern für Diabetesbedarf. Hier sind die Preise festgesetzt, zu denen die Versorgung erfolgen darf. Medtronic geht leider mehr und mehr dazu über, mit einzelnen Krankenkassen Verträge zu schließen, die den Fachhandel ausgrenzen. Dies kann dazu führen, dass Fachhändler (wie DIASHOP) ihre Kundinnen und Kunden nicht mehr mit Guardian Sensoren beliefern dürfen.

DIASHOP nimmt weiterhin gerne Rezepte für Guardian CGM-Systeme entgegen und leitet sie – wenn notwendig – an Medtronic weiter. Wer neu ein MiniMed 780 G System beantragt sollte sich aber darauf einstellen, dass zwei getrennte Termine für die technische Einweisung erforderlich sein können: einmal mit DIASHOP (für die Insulinpumpe) und einmal mit Medtronic (für das CGM-System).

Die Versorgung mit Insulinpumpenzubehör wie Infusionssets und Reservoire ist davon nicht betroffen, sie läuft weiterhin wie gewohnt über DIASHOP.

Zuzahlungsbefreiung

Warum es sich lohnt die Zuzahlungsbefreiung jetzt zu beantragen!

Auf Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlungen, Fahrtkosten und noch einige Leistungen mehr verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 61 SGB V) geregelt.

Hier kommt schnell eine größere Summe zusammen und es lohnt sich zu prüfen, ob eine Begrenzung der Zuzahlung möglich ist. Wenn ihr die Zuzahlungsbefreiung für Diabetesbedarf gleich im Januar beantragt, spart ihr euch das Sammeln der Belege. Ihr zahlt dann nur einmalig den zumutbaren Betrag – und seid für den Rest des Jahres befreit.

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Was zahlt die Kasse

Zahlt das meine Krankenkasse? Fragen suchen Antworten…

„Zahlt das meine Krankenkasse?“ ist eine häufig gestellte Frage (nicht nur) im Kundenservice bei DIASHOP.  Werden die Kosten für Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen und CGM-Systeme, Insulinpens und das Zubehör dieser Hilfsmittel übernommen? Wann ist eventuell eine Zuzahlung notwendig – und was wird überhaupt nicht bezahlt?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es selten, dennoch gibt es Regeln für die Kostenübernahme – und manchmal hängt es vom Einzelfall ab.

Fragen suchen Antworten

Im Netz bleiben Fragen zu „Was zahlt die Krankenkasse?“ oft unbeantwortet. Aktuell wurde gerade ein Fall in einer Diabetes-Gruppe auf Facebook diskutiert, bei dem die Kosten für einen digitalen Insulinpen, Pendiq 2.0, der die Daten zur Insulinabgabe speichert und an das Smartphone oder andere Geräte überträgt, nicht übernommen wurde.

Tatsächlich zählt dies nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Ärztin/der Arzt muss die Notwendigkeit besonders begründen. Die Krankenkassen prüfen die Genehmigung und erstatten eventuell (nur) einen Teilbetrag. Den Restbetrag müssen Versicherte ggf. selbst bezahlen.

Woher soll man das auch alles wissen?

Viele gesetzliche Krankenkassen haben inzwischen auch Versorgungsverträge (Pauschalversorgung) mit Fach- und Versandhändlern geschlossen, in dem eine bestimmte Menge an Infusionssets bzw. Pods (Omnipod) enthalten sind. Dies orientiert sich u .a. an Herstellerempfehlungen über die Liegedauer der Infusionssets/des Pods.

Oft bleiben hier viele Fragen unbeantwortet. Auch kürzlich gerade wieder gelesen: „Mein HbA1c ist zu gut, die Kasse verweigert mir die Kosten für meine Insulinpumpe zu erstatten, was soll ich tun?“…

Nun…

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für die Versorgung von Menschen mit Diabetes bildet das Sozialgesetzbuch. Hier ist in § 12 SGBV festgelegt: „Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Auf dieser Grundlage schließen die gesetzlichen Krankenkassen Verträge zur Versorgung ihrer Versicherten mit Fach- und Versandhändlern für Diabetesbedarf wie DIASHOP ab.

Hier findet ihr Antworten!

Auf folgender Seite findet ihr Eckpunkte zur Kostenübernahme von Heil-und Hilfsmitteln für die Diabetesbehandlung sowie für weitere Diabetesprodukte.

Basis sind die langjährigen Erfahrungen von DIASHOP in der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Schaut hier: www.diashop.de/was-zahlt-die-kasse

Leistungs-Skilangläufer Arne über sein „zuckersüßes“ Leben (8): Neue Wege

Ein Hallo mal wieder von meiner Seite,

manchmal ist es im Leben so, dass Freud und Leid eng beieinanderliegen. Dieser Fall ist nun auch bei mir eingetroffen. Das Ende der Wintersaison ist zwar schon länger vorüber, jedoch gibt es nun Aktuelles dazu zu sagen. So habe ich mich in Absprache mit den Trainern, meiner Familie und selbstverständlich auch durch meine eigene Meinung dazu entschlossen, den Hochleistungssport in Oberwiesenthal als Skilangläufer zu beenden. Das hört sich vielleicht erst einmal sehr negativ an, jedoch war es am Ende eine Entscheidung aus freien Stücken heraus, hinter welcher ich zu 100 Prozent stehe. Denn in der zurückliegenden Saison konnte ich erstens meinen eigenen Ansprüchen nicht mehr vollends gerecht werden. Zweitens schaffte ich es mit meinen diesjährigen Leistungen im Herrenbereich auch nicht mehr, die anvisierten Förderungskreise, welche in einer Randsportart wie dem Skilanglauf ohnehin nicht riesig sind, zu erreichen. Trotzdem bin ich unendlich froh, diese Möglichkeit als Weg gegangen zu sein, extrem viel gelernt und erlebt zu haben. So hat mir der Sport geholfen, zu Beginn des Diabetes meinen Blutzuckerspiegel ohne viel Insulin im Griff zu haben, genauso hat er mir unheimlich viele tolle Momente bereitet. Symbolisch als Abschluss dazu ein Bild, das nach unserem letzten Winterwettkampf entstand – dem 50 km Massenstart in der freien Technik bei den Deutschen Meisterschaften in Oberwiesenthal. Nach über zwei Stunden Laufzeit bei warmen Temperaturen sieht man zwar auch dementsprechend abgekämpft aus, fühlt sich aber als Sportler extrem glücklich und zufrieden.

Natürlich werde ich dem Sport auch weiterhin die Treue halten und trainieren, denn wie wir alle wissen, ist Sport mit das Beste, was man als Diabetiker machen kann 😉

Neue Wege
Neue Wege für Leistungs-Skilangläufer Arne. Sport ist mit das Beste, was man als Diabetiker machen kann. Trotzdem beende ich den Hochleistungssport.

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Krankenkassen-Entscheidungen…“Rein vong Logik her“ ;)

Krankenkassen und ihre Entscheidungen
Krankenkassen-Entscheidungen: Die Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme seitens der Krankenkassen ist nicht immer einleuchtend.

Wenn Krankenkassen sich mal wieder stur stellen und die Kosten für eindeutig Nutzen-bringende Therapiehilfsmittel nicht tragen möchten…

Wir haben es wohl alle schon erlebt. Dem einen werden von der Krankenkasse beispielsweise die Insulinpumpe, dem anderen das CGMS oder FreeStyle Libre nicht gezahlt. Die Kosten dürfen wir selbst tragen. (An dieser Stelle bin ich u. a. schon einmal darauf eingegangen, wie hilfreich CGM-und FGM-Systeme für Diabetiker sind).

Dass die Krankenkassen nicht für alle Diabetiker alle Kosten übernehmen können, ist klar wie Kloßbrühe. Natürlich kann auch nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden, obwohl jeder Diabetiker eine individuelle Therapie benötigt. Hier muss nach Dringlichkeit entschieden werden.

 

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