Stimmen zum Abschlussbericht der IQWiG: „CGM mit Real-Time-Messgeräten hat einen Zusatznutzen“

Vorteil Real-Time-CGM: Gut eingestellte Werte, seltene Blutzuckerschwankungen und jede vermiedene Unterzuckerung tragen entscheidend zu einer höheren Lebensqualität bei. © Pixelrohkost
Vorteil Real-Time-CGM: Gut eingestellte Werte, seltene Blutzuckerschwankungen und jede vermiedene Unterzuckerung tragen entscheidend zu einer höheren Lebensqualität bei. © Pixelrohkost / Fotolia

Insulinpflichtige Diabetiker können mit einer Kombination aus Blutglukoseselbstmessung (BGSM) und kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung (CGM) durch ein Real-Time-Messgerät (Real-Time-CGM) ihren HbA1c-Wert besser einstellen als mit einer reinen BGSM, ohne dass schwere oder schwerwiegende Hypoglykämien häufiger auftreten. Zu diesem Ergebnis kommt der unlängst veröffentlichte Abschlussbericht des Instituts für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, die Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) begrüßen die positive Bewertung. Sie stimmen jedoch nicht zu, dass zur Lebensqualität sowie für die meisten anderen Endpunkte und Fragestellungen Daten fehlen oder die Studienergebnisse nicht statistisch signifikant sind oder kein klares Bild ergeben, wie das IQWiG ausführt.

Gut zu wissen: CGM steht für „Continuous Glucose Monitoring“, also „kontinuierliches Glukosemonitoring“. CGM-Systeme sind Geräte, die rund um die Uhr (etwa alle fünf Minuten) den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes messen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für CGM-Systeme bislang nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übernommen.

Dem Abschlussbericht des IQWiG zufolge, lässt sich mit der Kombination von Blutglukoseselbstmessung (BGSM) und Real-Time-CGM der HbA1c-Wert besser kontrollieren als mit einer reinen BGSM, ohne dass schwere und schwerwiegende Hypoglykämien nachweislich häufiger auftreten. „Die Aussagesicherheit reicht dabei je nach Altersgruppe und Schwere der Hypoglykämie von einem Anhaltspunkt bis zu einem Beleg“, sagt Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie (AGDT) der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liefern die wenigen klinisch relevanten Studienergebnisse laut IQWiG-Bericht kein einheitliches Bild, sodass sich aus ihnen kein Anhaltspunkt für einen Vor- oder Nachteil ableiten lässt. „Dies beurteilen wir als Betroffene ganz anders“, meint Jan Twachtmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M). „Besser einstellbare Werte, weniger Blutzuckerschwankungen und jede vermiedene Unterzuckerung tragen entscheidend zu einer höheren Lebensqualität bei und erhöhen auch die berufliche Leistungsfähigkeit.“

Dem stimmt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE und Chefarzt am Kinderkrankenhaus AUF DER BULT in Hannover, zu und ergänzt: „Hierbei sollten besonders ‚gefährdete‘ Patientengruppen, wie Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes, Schwangere und Patienten mit einer Wahrnehmungsproblematik für Unterzuckerungen, im Blickfeld stehen.“ Gerade bei Kindern sollten Unterzuckerungen vermieden werden, um Störungen bei der Gehirnentwicklung vorzubeugen.

„Bei einem diagnostisch-therapeutischen Hilfsmittel, wie Real-Time-CGM, gelten daher andere Kriterien als bei einem Medikament, um eine langfristige und positive Krankheitsbewältigung zu bewirken – insbesondere vor dem Hintergrund einer chronischen Erkrankung mit potentiell sich verschlimmernden Folgeerkrankungen“, betont Professor Danne.

Der im Abschlussbericht festgestellte Nutzen von CGM-Systemen liefere somit die Basis für eine Kostenübernahme bei denjenigen Diabetikern, bei denen eine Indikation bestehe und bei denen eine Verbesserung ihrer Situation durch den Einsatz von CGM erreicht werden könne. „Wir hoffen, dass damit der Weg für eine unkomplizierte Kostenübernahme geebnet ist“, sind sich Heinemann, Danne und Twachtmann einig.

Eine ausführliche Stellungnahme der AGDT und AGPD und DGKED könnt Ihr hier nachlesen.

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