Kategorie: Soziales

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen sind systemrelevant! Petition noch bis 30. Juli verfügbar

Vor einigen Wochen hat das Selbsthilfezentrum München die bayernweite Petition „Selbsthilfegruppen sind systemrelevant!“ gestartet. Bisher sind  über 2.700 Stimmen gesammelt worden und es dürfen gerne noch mehr werden :). 

Die Hintergründe

Vielleicht haben es einige von euch schon mitbekommen, dass die Selbsthilfe (SH)-Kontaktstellen in ganz Bayern sich seit Wochen vehement dafür einsetzen, dass Treffen von SH-Gruppen wieder ermöglicht werden. An vielen Orten ist dies auch schon erreicht worden. Es ist für sie schwer nachvollziehbar, dass die Selbsthilfe, gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Lockerungen in der Coronakrise, so lange ausharren musste und teilweise immer noch muss.

Sie sehen den Grund hierfür darin, dass die Selbsthilfe in dieser einmaligen Situation auf dem „Radar“ vieler Entscheidungsträger einfach noch nicht als systemrelevanter Bestandteil des Zivillebens vorhanden ist und daher bei Entscheidungen nicht mitbedacht wird.

Dies wollen sie nachhaltig ändern, indem sie eine Petition an die Bayerische Staatsregierung richten mit dem Anliegen, Selbsthilfe und ihre Träger als systemrelevant einzustufen, auch für die Zukunft! Bisher konnten über 2700 Stimmen gesammelt werden. 

Hauptanliegen weiterhin nicht im Fokus

So erfreulich es ist, dass das Selbsthilfezentrum München aufgrund der Lockerungen vom 19.6. das Haus für Selbsthilfegruppen und Initiativen wieder öffnen konnte, steht leider das Hauptanliegen der Petition weiterhin nicht im Fokus: auch in den letzten Verordnungen wurde Selbsthilfe nicht explizit erwähnt. 

Sie scheint, nach wie vor, abseits des Sichtfeldes der Entscheidungsträger zu liegen. Die Erkenntnis, dass die Wichtigkeit von Selbsthilfe gerade in Krisenzeiten zunimmt und einfache Isolation von SH-Aktiven keine befriedigende Antwort auf die Herausforderungen sein kann, muss also an die Politik noch weiter herangetragen werden.

Aus diesem Grund setzt das Selbsthilfezentrum München weiterhin auf eure Unterschriften und das starke Instrument der Petition.

Unterschriftensammlung bis 30.7 verlängert

Die Dauer der Unterschriftensammlung wurde bis 30.7.verlängert. Bei geschätzten 11.000 Selbsthilfegruppen allein in Bayern sind 2.700 Stimmen zwar ein sehr guter Start, zeigen aber sicherlich noch nicht das volle Potenzial der Selbsthilfelandschaft. Gleichzeitig scheint es keineswegs unrealistisch, 24.000 Stimmen zu sammeln und damit das Quorum zu erreichen, damit die Petition zu dem 1% der am meisten unterstützten zählt.

Hier könnt ihr die Petition online unterzeichnen: 

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/selbsthilfegruppen-und-selbstorganisierte-initiativen-als-systemrelevant-einordnen#petition-main

Last but not least: Datenschutz, wie es funktioniert und wichtige Hinweise

Als Instrument für die Unterschriftensammlung hat das Selbsthilfezentrum München nach eingehender Recherche die Online-Plattform Openpetition ausgewählt: diese erfüllt all die strengen Anforderungen, die an eine Digitalplattform in Fragen des Datenschutzes etc. gestellt werden. Selbstverständlich werden eure Daten ausschließlich an die Bayerische Staatsregierung weitergegeben – und nur zum Zwecke der Legitimation eurer Unterschrift.

Zugleich macht es die Plattform für euch denkbar leicht, die Petition zu unterstützen: Ihr braucht lediglich bis zum 30.7.2020 euren Namen, Anschrift und E-Mail Adresse einzugeben, könnt einige optionale Angaben machen und müsst dann nur noch eure Unterstützung in der Bestätigungs-E-Mail bestätigen.

Dabei habt ihr die Wahl, ob Ihr Name und Wohnort als UnterstützerIN der Petition für andere Nutzer der Plattform sichtbar sein sollen oder nicht. Auf Wunsch könnt  ihr eure Unterschrift auch im Nachhinein anonymisieren oder gar zurückziehen.

Gerne könnt ihr den Appell über eure Kanäle auch weiterverbreiten: ob per E-Mail, über soziale Netzwerke oder persönlich mit papierhaften Unterschriftenlisten (auf der Petitionsseite zum Ausdrucken jederzeit erhältlich), die ihr dann postalisch an das Selbsthilfezentrum München sendet.

Hinweis: Es gibt keine Mindestzahl an Unterschriften, die gesammelt werden muss; jede Unterschrift verleiht dem Anliegen aber mehr Gewicht. 

Autofahren mit Diabetes

Autofahren mit Diabetes: Was haben wir für Rechte und Pflichten?

Mit Diabetes am Steuer – dies trifft schätzungsweise auf jeden zehnten Führerscheininhaber in Deutschland zu. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Autofahrer mit Diabetes aufgrund ihrer Erkrankung kein generell erhöhtes Unfallrisiko haben. Trotzdem fährt die Sorge, den Führerschein zu verlieren, bei vielen mit. Was müssen Menschen mit Diabetes beim Autofahren beachten, und welche Rechte haben sie? Antworten darauf gibt die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Sie zeigt: Risikofaktor Nummer 1 bei Diabetespatienten, die mit Insulin bzw. mit Tabletten (Sulfonylharnstoff en) behandelt werden, ist die Unterzuckerung. Wer sich ins Auto setzen will, muss deshalb zunächst den Blutzucker- bzw. Glukosewert checken. Liegt der Wert unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l), sollte man erst einmal schnell wirkende Kohlenhydrate zu sich nehmen. Unter 70 mg/dl (3,9 mmol) darf man auf keinen Fall losfahren, denn dann ist man nicht fahrtüchtig und riskiert einen Unfall.

Bei längeren Fahrten sollten vor allem insulinbehandelte Fahrer mindestens alle drei Stunden den Blutzucker messen, empfehlen die Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft in ihrer Patientenleitlinie. Wer ein rtCGM- bzw. ein FGM-System trägt, ist hier im Vorteil. Zum einen genügt ein Blick auf das Display bzw. die Insulinpumpe, um den Glukosewert zu checken. Zum anderen warnen diese Systeme auch rechtzeitig, bevor eine akute Unterzuckerung auftritt. Zeigt der Trendpfeil des CGM- Systems nach unten, ist eine Pause angesagt.

Von selbst versteht sich, dass schnell wirkende Kohlenhydrate immer griff bereit im Auto liegen sollten: Glukose, z. B. in Form von Traubenzuckerwürfeln oder Flüssigzucker.

Sehschwäche als Risiko

Auch Folgeerkrankungen des Diabetes an Augen oder Füßen können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wenn sich das Sehen verschlechtert oder sich Gas und Bremse durch Nervenschädigungen nicht mehr richtig bedienen lassen, ist das oft ein schleichender Prozess. Mindestens einmal im Jahr sollten Menschen mit Diabetes ihre Augen und die Nervenempfindungen an den Füßen daher beim Arzt untersuchen lassen.

Was tun bei einem Unfall?

„Im Falle eines Unfalls ist der Betroff ene gegenüber der Polizei nur zur Angabe seiner Personalien verpflichtet. Es empfiehlt sich, sich auf sein Schweigerecht zu berufen und zunächst keine weiteren Angaben zum Unfallhergang oder zur Diabetes-Erkrankung zu machen“, raten die Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft in ihrer Leitlinie. Sie empfehlen dringend, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen und erst anschließend zu entscheiden, ob beziehungsweise inwieweit Aussagen gemacht werden.

Wissen sollte man zudem: Behörden dürfen Blutzuckermesssysteme, Insulinpumpen und CGM-/FGM-Systeme beschlagnahmen und die Daten auslesen. Vorausgesetzt, die Behörde erfährt von diesen medizintechnischen Geräten. Hinweisen muss man sie darauf nicht.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, eine verkehrsmedizinische Begutachtung zu verlangen, wenn es um die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis geht. Für ein solches Gutachten sollte man sich an einen speziell qualifizierten Arzt wenden, rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Sie bietet eine Arztsuche auf ihrer Internetseite: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche

Hier können Sie die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ herunterladen: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/leitlinien/patienten-leitlinien

Diabetes Rezepte einlösen Coronakrise

Übermittlung eurer Rezepte während der Coronakrise

Die Arztpraxen sind zurzeit ziemlich voll, und sich ins Wartezimmer zu setzen ist in Zeiten der Coronakrise keine gute Idee. Andererseits gehen zu Quartalsende jetzt vielleicht die Infusionssets und Reservoire für die Insulinpumpe, CGM-Sensoren oder Blutzuckerteststreifen zur Neige und man braucht ein neues Rezept.

Kontakte vermeiden bei der Versorgung mit Hilfsmitteln

Die Versorgung muss ja weitergehen. Auch der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) hat sich darüber schon Gedanken gemacht und am 19. März 2020 Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 herausgegeben. Der Verband rät:

„Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollen persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern vermieden werden. Hilfsmittel können daher vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist.“

Die Arztpraxis kann das Rezept direkt übermitteln

Wenn ihr nicht selbst zum Arzt gehen wollte, um ein Rezept über Hilfsmittel abzuholen, oder eure Lieben zum Abholen schicken wollt, gibt es auch eine andere Lösung: Ihr bestellt das Rezept telefonisch oder per Mail beim Arzt. Die Praxis kann das Rezept dann auf elektronischem Weg (z. B. per Fax oder Mail) vorab an DIASHOP senden. Das DIASHOP Team kümmert sich dann schnellstens um den Versand der Hilfsmittel zu euch nach Hause und klärt alles Weitere mit der Praxis.

Die Arztpraxis muss natürlich einverstanden sein und ihr müsst eventuell auch schriftlich euer Einverständnis geben. Am einfachsten geht das mit einem Formular, das ihr hier herunterladen könnt.

Arztpraxen können Rezepte am schnellsten unter der kostenfreien Faxnummer 0800 / 88 00 08 oder per Mail an shop@diashop.de übermitteln. Wenn ihr schon ein Rezept vorliegen habt, könnt ihr diese Kontaktdaten natürlich auch nutzen.

Insulinpumpe und rtCGM-System beantragen

Insulinpumpe und rtCGM-System beantragen: So geht’s!

Ihr möchtet gemeinsam mit eurem Diabetesteam eine Insulinpumpe und/oder ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) beantragen? Ihr wisst aber nicht so richtig, wie ihr das Ganze angehen sollt? Kein Problem, denn das Insulinpumpen- und CGM-Team des Diabetes-Fach- und-Versandhändlers DIASHOP begleitet euch bei der Genehmigung durch die Krankenkasse und hat zudem für euch hilfreiche Praxistipps zum Download bereitgestellt.

Praxistipps: In sieben Schritten zur Insulinpumpe und zum rtCGM-System

Die neuen DIASHOP Praxistipps zeigen euch, welche Voraussetzungen, Schritte und Unterlagen für eine Erst- als auch Folgeversorgung erforderlich sind. In den Praxistipps habt ihr alles im Blick, was für die Beantragung wichtig ist und findet Antworten, beispielsweise auf folgende Fragen:

  • Was sind die Vorausetzungen für die Verordnung? Habe ich überhaupt eine Chance eine Insulinpumpe oder ein rtCGM-System zu bekommen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt, bzw. können vom MDK angefordert werden?
  • Ab wann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Folgeversorgung mit einer Insulinpumpe?
  • Wie gehe ich vor, wenn ich privat versichert bin?
  • Was genau muss im Rezept von meinem Diabetologen vermerkt sein, damit alles reibungslos abläuft?
  • Was hat es mit der Probephase auf sich, muss ich danach erneut Unterlagen einreichen?
  • Wie lange dauert die Genehmigungsphase?

Fragen über Fragen, die mit den Praxistipps von DIASHOP Antworten finden.

Praxistipps zum Download: Insulinpumpe und CGM beantragen

Die Praxistipps zur Genehmigung von Insulinpumpen und CGM-Systemen könnt ihr unter www.diashop.de/kataloge-downloads kostenfrei herunterladen und alternativ in euren DIASHOP Diabetes-Fachgeschäften vor Ort gedruckt mitnehmen.

Wir wünschen euch viel Erfolg und drücken die Daumen, dass ihr eure Insulinpumpe und/oder euer rtCGM-System bald in den Händen haltet.

Diabetes-Spendenprojekt

Ein besonderes Diabetes-Spendenprojekt: Diabgroup Gambia Friends Bayern e.V.

Heute berichten wir über ein Diabetes-Spendenprojekt, das uns (DIASHOP) besonders am Herzen liegt und dass wir auch 2019 wieder sehr gerne durch eine Spende an Stelle von Weihnachtsgeschenken unterstützen… Hier in Deutschland können wir sehr dankbar für die gute medizinische Versorgung sein. Uns Diabetikern steht etwa das lebenswichtige Hormon Insulin ausreichend zur Verfügung. In anderen Ländern hingegen müssen Kinder sterben, weil sie mangels finanzieller Mittel nicht ausreichend mit Insulin versorgt sind.

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