Wer unter Diabetes mellitus leidet, kann einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. In eine mögliche Bewilligung fließen der hohe Therapieaufwand, der nötig ist, und die Beeinträchtigung im Alltag mit ein. Wer sich täglich mindestens vier Insulininjektionen verpasst, diese auf Blutzucker, Ernährung und körperliche Belastung selbständig abstimmt sowie sich durch „erhebliche Einschnitte“ gravierend in seiner Lebensführung beeinträchtigt sieht, gilt beispielsweise als schwerbehindert.
In diesem Kontext machen die Deutsche Diabetes-Gesellschaft und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe darauf aufmerksam, dass diese Regelung Raum für Interpretationen lässt, da die „erheblichen Einschnitte“ nicht exakt definiert sind.
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