
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) übt scharfe Kritik an Hausarzt-Verträgen aus, die eine überwiegende Verordnung preisgünstiger Blutzuckermessgeräte vorschreiben. Damit würden diejenigen gefährdet, die auf eine exakte Messungen des Blutzuckerspiegels angewiesen sind, um keine potentiell lebensbedrohlichen Unterzuckerungen zu erleiden.
Die DDG bemängelt, dass preisgünstige Blutzuckermessgeräte in Kombination mit den dazugehörigen Teststreifen häufig unzuverlässig in der Messgenauigkeit seien. Betroffene sollten sich im Zweifel an Ärzte wenden, die an solchen Versorgungsmodellen nicht teilnehmen, rät die DDG. Zudem regt die Fachgesellschaft die Bildung eines Runden Tisches an, um die Verordnungspraxis künftig bundesweit einheitlich an sachgerechten Kriterien auszurichten.
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