Kategorie: Allgemein

„Thomas-Fuchsberger-Preis 2016“: Ausschreibung gestartet, bis 31. Juli Vorschläge einreichen

Bereits zum sechsten Mal wird in diesem Jahr bei der „Diabetes-Charity-Gala“ am 20. Oktober in Berlin der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ verliehen. Thomas Fuchsberger, Sohn von Show-Legende Joachim Fuchsberger, verstarb am 14. Oktober 2010 infolge einer Unterzuckerung. Thomas Fuchsberger war an Typ-1-Diabetes erkrankt und als Reisejournalist in aller Welt Botschafter für den Kampf gegen Diabetes. Der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ würdigt seine Aufklärungsarbeit.

Thomas-Fuchsberger-Preis
Bereits zum sechsten Mal wird in diesem Jahr bei der „Diabetes-Charity-Gala“ am 20. Oktober in Berlin der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ verliehen. © Africa Studio/Fotolia

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Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

Berlin, 16. Juni 2016 – Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

CGM soll Krankenlassenleistung werden
Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

„Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann die Diabetikerin oder der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.

Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.

Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Hintergrund – Methodenbewertung

Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

 

Die Pressemitteilung des G-BA findet ihr hier.

Fastenmonat Ramadan bis zum 4. Juli: Fasten ist auch mit Diabetes möglich – mit Arzt abklären

Der Fastenmonat Ramadan hat am 6. Juni begonnen. In diesem Monat verpflichtet der Koran gesunde Erwachsene, die zudem sesshaft sind, zu fasten. Muslime mit Diabetes müssen zwar nicht fasten, viele Gläubige möchten jedoch den Ramadan trotz chronischer Krankheit einhalten. Experten raten Diabetikern, wenn, dann nur unter ärztlicher Begleitung zu fasten. Denn der verschobene Essrhythmus kann sich auf den Blutzucker auswirken. Die International Diabetes Federation (IDF) hat daher eine neue Leitlinie herausgegeben. Darauf weist diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hin.

Fasten mit Diabetes
Der Ramadan, der sich nach der Stellung des Mondes richtet, dauert je nach Jahr entweder 29 oder 30 Tage. © Africa Studio/Fotolia

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Willkommen in der Rubrik „Dia-Wissen“

In der Kategorie „Dia-Wissen“ findet ihr Wissen und Tipps für ein gutes Leben mit Diabetes – zusammengestellt von Diabetesberaterinnen. Hier könnt ihr gerne eigene Erfahrungen zu den verschiedenen Themen teilen.

Coming soon: Die ersten Beiträge für „Dia-Wissen“ erscheinen am 22. Juni 2017.

Behandlungsqualität gefährdet? DDG: „Fragwürdige IQWiG-Entscheidung zum Wirkstoff Empagliflozin“

Nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) der Diabetes-Tablette Empagliflozin trotz wissenschaftlich belegter Überlebensvorteile keinen Zusatznutzen „verordnet“ hat, hält die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) die Behandlungsqualität der Diabetiker in Deutschland für gefährdet. So hätten Typ-2-Diabetiker nicht nur ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall, sondern noch mehr sogar für den sogenannten „plötzlichen Herztod“. „Patienten, die bereits an einer Herzkreislauf-Erkrankung leiden, haben eine besonders schlechte Prognose, wenn sie eine Herzschwäche beziehungsweise Herzinsuffizienz entwickeln; 50 bis 90 Prozent versterben dann innerhalb der nächsten fünf Jahre“, heißt es in einer Pressemitteilung der DDG. Das sei eine Prognose, die bedrohlicher sei als die vieler Krebserkrankungen.

Empagliflozin
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hält die IQWiG-Entscheidung zum Wirkstoff Empagliflozin für fragwürdig. © Sherry Young/Fotolia

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