
An den Osterfeiertagen sind alle kleinen und großen Diabetiker den süßen Versuchungen besonders ausgesetzt. Dabei gilt nach Ablauf der Fastenzeit: Kleine Sünden dürfen begangen werden. Wer das Osternest gefunden hat, darf auch daraus naschen. Aber maßvoll genießen, versteht sich. Und bitte den Blutzucker vor der Nascherei messen sowie die Broteinheiten, die die Leckereien aufweisen, beim Injizieren des Insulins entsprechend berücksichtigen. Immerhin verstecken sich in 100 Gramm Ostersüßigkeiten auf Schokoladen-, Nougat- oder Marzipanbasis etwa 3,5 bis 5 BE.
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