Sowohl österreichische als auch deutsche Kinder und Jugendliche, die unter Diabetes Typ 1 leiden, sind häufiger normalgewichtiger als junge amerikanische Betroffene. Außerdem weisen sie bessere Langzeitblutzuckerwerte (HbA1c) auf als Typ-1-Diabetiker ihrer Altersklasse, die in den USA, England oder Wales beheimatet sind. Das ergab eine Auswertung dreier transatlantischer pädiatrischer Diabetes-Register auf der Basis der Daten von insgesamt 54.410 Heranwachsenden.
Stabilerer Blutzuckerspiegel: Besonders junge Typ-1-Diabetiker profitieren von der Insulinpumpentherapie.
Ob Fasching, Karneval oder Fastnacht – die fünfte Jahreszeit hat viele Namen. Das närrische Treiben während dieser Tage ist vielfältig und vor allem bunt. Der Begriff Karneval stammt ursprünglich vom lateinischen „carne vale“ ab und bedeutet übersetzt so viel wie „Fleisch lebe wohl“. Die Faschingszeit steht im Zusammenhang mit der Fastenzeit und leitet diese sieben Wochen vor dem Osterfest ein. Da liegt es also nahe, dass alle Feierlustigen vor der Fastenzeit Essen und Trinken noch einmal richtig genießen wollen. Klar, dass auch alle „Zuckersüßen“ an diesen tollen Tagen ordentlich die Puppen tanzen lassen wollen. Und wer sich an ein paar Spielregeln hält, kann selbstverständlich auch Karneval mit Diabetes feiern.
Besonders insulinpflichtige Diabetiker sollten dabei im Hinterkopf behalten, dass Alkohol den Blutzucker senkt, und somit das Risiko für eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) ansteigt. Die Zuckerfreisetzung aus der Leber ist bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,45 Promille gestört. Es empfiehlt sich deshalb, zusammen mit Alkohol auch Kohlenhydrate zu konsumieren. Außerdem bitte nicht auf nüchternen Magen zu Wein, Bier oder Sekt greifen! Zudem bedenken, dass ausgelassenes Tanzen ebenfalls den Blutzuckerspiegel in den Keller rauschen lassen kann.
Auch wenn die kalte Jahreszeit durchaus ihre Vorzüge hat: wer geht schon gerne morgens im Finsteren aus dem Haus und kehrt am frühen Abend im Dunklen nach Hause zurück? Viele von uns möchten sich am liebsten mit einer wärmenden Tasse Tee oder Kaffee und einer Wolldecke in den eigenen vier Wänden einigeln. Wir fühlen uns schlapp und müde – der sogenannte „Winterblues“ hat uns fest in seinem Griff. Dabei braucht es gar nicht viel, um den ungebetenen Gast zu verjagen.
„Raus in die Natur“, lautet die Devise. Selbst bei „Schmuddelwetter“ entpuppt sich ein kleiner Spaziergang als Wundermittel. Bewegung an der frischen Luft kurbelt sowohl den Stoffwechsel als auch den Kreislauf an und hebt die Laune. Auch ein gemeinsamer Wochenendausflug mit der Familie oder Freunden oder ein Wellnesstag vertreiben die miesepetrige Stimmung. Read more
Sebastian, der seit nunmehr 38 Jahren an Diabetes mellitus Typ 1 leidet, hält sich in Sachen Neuerungen und Entwicklungen innerhalb der Diabetestherapie stets auf dem Laufenden. Mit großem Interesse verfolgte der Architekt die Einführung des FreeStyle Libre Flash Glukose Messsystems von Abbott. Nachdem er sich ausgiebig mit dem Flash Glucose Monitoring System (FGMS) auseinandergesetzt hatte, war für den Typ-1-Diabetiker klar: „Auch ich möchte von den Vorzügen des FreeStyle Libre, das das mehrmals tägliche Piksen in den Finger zur Ermittlung der Blutzuckerwerte komplett überflüssig macht, profitieren.“
Gesagt, getan: Im Frühjahr letzten Jahres beantragte Sebastian das FreeStyle Libre Flash Glukose Messsystem bei seiner Krankenkasse. Als seine Anfrage auf Kostenübernahme positiv beantwortet wurde, ließ er sich umgehend bei Abbott registrieren. Monate strichen ins Land.
Dann, endlich: Sebastian bekommt von Abbott grünes Licht. Er ist auf der Warteliste so weit nach oben gerutscht, dass er das Gerät kaufen darf. „Freudig rufe ich bei meiner Krankenkasse an und frage nach, wie die Kostenübernahme genau erfolgen soll“, erzählt der langjährige Diabetiker. „Daraufhin teilt man mir allerdings mit, dass die Kasse grundsätzlich die Kosten übernehmen würde, in diesem Fall aber – aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) – die Kostenübernahme untersagt sei.“
Sebastian versteht die Welt nicht mehr. „Wie kann es sein, dass eine Krankenkasse Kosten übernehmen will, dies aber ein Gericht verbietet? Oder nimmt mich meine Krankenkasse auf den Arm, indem sie das Urteil vorschiebt, um nicht zahlen zu müssen?“
Für Sebastians Diabetesberaterin ist klar: „Das von mir befürchtete Szenario scheint somit nun schon eingetreten zu sein. Das Urteil des BSG wird von den Kassen pauschal auf alle Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) und Flash Glucose Monitoring (FGM) angewendet und nicht nur auf das dort streitgegenständliche CGM-System bezogen. Meines Erachtens nach werden neben Abbott daher auch andere Medizintechnik-Unternehmen die Auswirkungen wohl bald massiv zu spüren bekommen.“
Fakt ist, dass das BSG im Juli 2015 entschieden hat, dass Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ (CGM) keine Hilfsmittel sind, sondern als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) gelten, die grundsätzlich erst nach einer positiven Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übernommen werden darf. Bis zu einer solchen Empfehlung dürfen die Kosten eines CGM daher nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstattet werden.
Er bringt ans Tageslicht, wie hoch der Blutzucker im Schnitt in den vergangenen acht bis zwölf Wochen war: der Langzeitblutzuckerwert (HbA1c). Doch leider fällt dieser Wert bei etlichen Diabetikern höher aus, als er eigentlich sein sollte. Eine zufriedenstellende Blutzuckerkontrolle (HbA1c ≤ sieben Prozent) erzielt in Deutschland nur etwa die Hälfte der Diabetiker. Besonders dramatisch ist die Lage bei jungen Typ-1-Diabetikern: Von den an einer Studie teilnehmenden Teenagern erreichte nur etwa ein Viertel die Blutzuckerzielwerte. Aktuellen Daten zufolge bleibt auch bei den insulinbehandelten Typ-2-Diabetikern die große Mehrheit hinter den Erwartungen zurück: Nur 21 Prozent kamen auf einen HbA1c unter sieben Prozent.