Tag: Diabetesversorgung

Diabetesversorgung Petition

90.000 Unterschriften für den Erhalt der Diabetesversorgung

Mit einer Petition (wir hatten berichtet) hatte der Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) in den vergangenen Wochen die Politik aufgefordert, Nachbesserungen am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorzunehmen. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Versorgung von chronisch erkrankten Menschen waren im Entwurf nicht mitbedacht worden.

Am 13. September übergaben Diabetologinnen und Diabetologen gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über 90.000 Unterschriften. Sie fordern damit entschlossen die Politik zum Handeln auf.

„Wir sind heute hier, um auf die Bedürfnisse von chronisch Erkrankten und uns Ärztinnen und Ärzten, die diese versorgen, aufmerksam machen. Der derzeitige Entwurf des GVSG bedroht die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen und damit ganz unmittelbar die künftige Versorgung von chronisch und schwer an Diabetes erkrankten Menschen“, so Dr. Iris Dötsch, stellvertretende BVND-Vorsitzende. „Die Problematik hat man inzwischen auch im BMG erkannt. Wir fordern nun die Politik auf, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachzubessern. Entsprechende konkrete Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch!“

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) teilt diese Einschätzung uneingeschränkt: „Die Zukunft der diabetologischen Schwerpunktpraxen, die mit ihren strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen eine umfassende Expertise bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes aufweisen, ist mit dem aktuellen Entwurf des GVSG in akuter existenzieller Gefahr. Inzwischen leben mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland mit Diabetes. Jährlich erkranken ca. 500.000 Menschen neu. Es ist inakzeptabel, dass die Politik die medizinische Versorgung dieser Menschen aufs Spiel setzt, weil die erforderliche leitliniengerechte Behandlungsintensität und -qualität nicht mehr vergütet werden kann. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Gesetz anzupassen und die Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes endlich ernst zu nehmen“, erläutert Dr. med. Tobias Wiesner, DDG Vorstandsmitglied und niedergelassener Diabetologe.

Auch diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe sorgt sich um die künftige Versorgung von Diabetes-Patientinnen und -patienten: „Vor zwei Wochen hatten wir ein Treffen mit 40 engagierten Menschen mit Diabetes, die sich entsetzt zeigten über die bisherige Version des GVSG. Sie fordern mehr Respekt für ihr tägliches Diabetes-Management und die engmaschige Versorgung in den Diabetes-Praxen“, sagt Nicole Mattig-Fabian, Geschäfts-führerin von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Für kritisch befunden werden insbesondere die geplante Umstellung von Quartalspauschalen auf Jahrespauschalen für die Versorgung von chronisch erkrankten Menschen sowie die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Kriterien unter welchen die Vorhaltepauschalen gestaffelt ausgezahlt werden.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft, Pressemitteilung vom 13. September 2024

https://www.ddg.info/presse/2024/bvnd-ddg-und-diabetesde-deutsche-diabetes-hilfe-mahnen-nachbesserungen-im-gvsg-an

Versorgung Krankenkasse Diabetes

Praxistipps vom DIASHOP-Team: Rund um die Versorgung (Teil 1)

Bei DIASHOP steht die bestmögliche Hilfsmittel-Versorgung von Menschen mit Diabetes im Mittelpunkt. Die Regeln dafür legen die mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fest. DIASHOP hat für euch die wichtigsten Informationen zum Thema Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte zusammengestellt. Wir starten heute mit

  • Teil 1 der Praxistipps: Wahlfreiheit und Möglichkeiten der Versorgung. Danach folgt 
  • Teil 2: Wechsel des Versorgers und last but not least
  • Teil 3: Wechsel einer Insulinpumpe/eines CGM-Systems

Praxistipps von Ihrem DIASHOP-Team, Teil 1

Wahlfreiheit bei der Versorgung

Wo Sie Ihre Hilfsmittel für die Diabetestherapie beziehen, entscheiden Sie selbst. Das ist Ihr gutes Recht – festgehalten im Sozialgesetzbuch (SGB V § 33).

  • Sie können alle Versorger (Leistungserbringer) in Anspruch nehmen, die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sind. DIASHOP ist Partner aller Krankenkassen.
  • Im Umkehrschluss bedeutet dies: Es gibt keinen „Zwang“, die Hilfsmittel bei einem bestimmten Diabetes- Fachhändler oder dem Hersteller zu beziehen. Es sei denn, der Hersteller der Hilfsmittel bietet nur einen Direktvertrieb an.
  • Die Krankenkassen sind verpflichtet, einen Überblick über alle Leistungserbringer zu geben und dürfen keine Empfehlungen aussprechen.

Was bedeutet Versorger?

Mit dem „Versorger“ (auch „Leistungserbringer“ genannt) ist der Fach- und Versandhandel für Diabetesbedarf gemeint, der Sie im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen mit Hilfsmitteln beliefert.

Direktvertrieb der Hersteller

Die Wahlfreiheit bei der Versorgung hat ihre Grenze, wenn Hersteller ausschließlich eine Direktversorgung anbieten. Der Bezug der Produkte muss dann zwingend über den Hersteller erfolgen, weil dieser nicht mit dem Diabetes-Fachhandel oder den Apo- theken zusammenarbeitet. Dies betrifft die Insulinpumpen bzw. CGM- Systeme T:slim X2 (Tandem), Dexcom und FreeStyle Libre.

Möglichkeiten der Versorgung

Damit ein Fach- und Versandhändler wie DIASHOP Versicherte mit Hilfsmitteln beliefern darf, sind Verträge mit den einzelnen Krankenkassen erforderlich. Darin ist festgehalten, ob die Versorgung im Rahmen einer Einzelverordnung, einer Dauerverordnung oder einer Pauschalversorgung erfolgen muss. Dies bestimmt die Krankenkasse. Als Versicherte/r haben Sie darauf keinen Einfluss, ebenso wenig wie das DIASHOP Team. Allerdings ist die Krankenkasse verpflichtet, Sie über Ihre Form der Versorgung zu informieren.So wird unterschieden:

Die Einzelverordnung (Einzelrezept)

Wenn Sie

  • Insulin spritzen und dafür (wiederverwendbare) Insulinpens und Pennadeln verwenden,
  • für die Blutzucker-Selbstkontrolle ein Messgerät, Testreifen und Lanzetten benötigen,
  • oder z.B. Produkte zur Wundversorgung brauchen,

gilt dafür meist das Modell der Einzelverordnung. Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt Ihnen dafür ein Rezept aus – in der Regel über den Quartalsbedarf. Dieses Rezept senden Sie an DIASHOP und erhalten umgehend Ihre benötigten Hilfsmittel.

Die Dauerverordnung (Dauerrezept)

Diese Form der Versorgung betrifft u. a. Versicherte, die ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) tragen. Hier verordnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt die benötigten Hilfsmittel mit Mengenangabe für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 6, höchstens 12 Monate).

Diese Dauerverordnung senden Sie an DIASHOP –  alle drei Monate beliefert Sie das DIASHOP Team automatisch mit den festgelegten Hilfsmitteln, also z. B. CGM-Sensoren.

Die Pauschalverordnung (Pauschale)

Wenn es um Hilfsmittel für die Insulinpumpentherapie geht, legen die meisten gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Versorgungsvertrags eine Pauschale zu Grunde. DIASHOP erhält von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag und beliefert Sie dafür mit Insulinpumpenzubehör. Die benötigten Mengen rufen Sie selbst bei Ihrem DIASHOP Team ab.

Einige Krankenkassen verzichten beim Insulinpumpen-Zubehör auf Pauschalen und akzeptieren Einzelverordnungen. Basis für die Pauschalversorgung ist ein einmaliges Rezept Ihrer Ärztin/Ihres Arztes, z. B. über „Insulinpumpenzubehör“. Auch Produkte können hier festgelegt werden. Wie lange das Rezept gültig ist, hängt auch von Ihrer Krankenkasse ab.

Verbrauch im Rahmen der Pauschalversorgung

Mit der Pauschalversorgung soll eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewähr- leistet werden (nach Sozialgesetz- buch V, § 12). Dafür legt DIASHOP die Empfehlungen der Hersteller zu Grunde:

  • Wechsel der Softkanüle alle 2-3 Tage
  • Wechsel der Stahlkanüle alle 1-2 Tage
  • Wechsel des Pods (Omnipod) alle 3 Tage
  • Verbrauch von 4-5 CGM-Sensoren pro Monat (MiniMed)

Ein Mehrverbrauch muss von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt begründet werden.

Hier weiterlesen: Teil 2: „Wechsel des Versorgers“.

DIASHOP Geschäftsführerwechsel

DIASHOP GmbH – Boris Weber ist neuer Geschäftsführer

Heute haben wir eine interessante Neuigkeit aus der Diabetes-Branche für euch. Es gibt einen Wechsel in der Geschäftsführung der DIASHOP GmbH aus Gauting-Unterbrunn bei München: Nach 25 Jahren als Geschäftsführer hat Firmengründer Frank Spreemann zum 1. Oktober 2023 die Leitung des Fach- und Versandhandels für Diabetesbedarf an Boris Weber übergeben. 

Der neue Geschäftsführer Boris Weber ist kein Unbekannter im Diabetesbereich. Er blickt auf langjährige Management-Erfahrungen in der Medizintechnik zurück – bisher auf Seiten der Hersteller. Unter anderem war er 17 Jahre für Roche Diabetes Care in verschiedenen Positionen tätig. „In den vergangenen Jahren hat die Technik für Menschen mit Diabetes rasante Fortschritte gemacht und es war sehr spannend, sie zu begleiten“, erklärt der 48-jährige. „Nun freue ich mich darauf, im Fach- und Versandhandel für Diabetesbedarf näher an den Patientinnen und Patienten mit Diabetes zu sein, die diese Diabetestechnik jeden Tag einsetzen.“ Wir wünschen ihm dabei viel Erfolg!

DIASHOP gehört zu den führenden Fach- und Versandhändlern für Diabetesbedarf in Deutschland, mit mehr als 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gegründet wurde das Unternehmen 1998 von Frank Spreemann, der zukünftig neue Aufgaben bei DIASHOP im Business Development übernehmen wird.

Über DIASHOP

DIASHOP versorgt Menschen mit Diabetes im Auftrag der Krankenkassen mit Hilfsmitteln, nicht-apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie Verbandstoffen. Als wichtigen Vorteil schätzen die Kundinnen und Kunden unter anderem, dass der Fach- und Versandhändler für Diabetesbedarf auf die gesetzliche Zuzahlung verzichtet. Bundesweit hat DIASHOP zudem in den vergangenen Jahren ein Netz aus Diabetes-Fachgeschäften aufgebaut. Seit 2021 ist DIASHOP ein Teil der ASKER Healthcare Group.

ASKER ist Partner medizinischer Fachkräfte in Europa in den Bereichen Medizinbedarf, Medizintechnik und Zubehör. ASKER erweitert die Gruppe laufend um führende Unternehmen, die dazu beitragen, die Versorgung von Patienten zu verbessern, Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren und dabei eine faire und nachhaltige Wertschöpfung zu sichern. Die ASKER Gruppe hat 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 14 Ländern, der Jahresumsatz liegt bei rund einer Milliarde Euro.

Volkskrankheit Diabetes: Bessere Versorgung für Menschen mit Migrationshintergrund gefordert

Fast ein Fünftel aller in Deutschland lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Laut Schätzungen sind etwa 600.000 davon an Diabetes mellitus erkrankt. Experten vermuten, dass die Dunkelziffer noch höher ist, unter anderem durch die Zuwanderung in den letzten Jahren. Aufgrund von kulturellen, sprachlichen und häufig auch bildungsbedingten Barrieren lässt sich die tatsächliche gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund nur schwer erfassen. Die Versorgung dieser Gruppe ist jedoch schlechter als die der Gesamtbevölkerung. Darauf weisen diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) hin.

Diabetiker mit Migrationshintergrund
Diabetiker mit Migrationshintergrund: Da deren medizinische Versorgung viel zu wünschen übrig lässt, haben Diabetes-Organisationen eine Aufklärungsoffensive gestartet. ©Dieter Schütz / PIXELIO

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SERIE (15): Felix Petermann plaudert aus dem Nähkästchen: Polarisierend – Die Präsidentschaftswahlen in Amerika

Ich weiß, das hier ist eine Plattform, in der es hauptsächlich um den Diabetes und seine verschiedenen Facetten geht: Ernährung, Integration, Umgang mit Problemen und der Krankheit im Allgemeinen. Dennoch, als jemand, der seit über vier Jahren in Amerika lebt und bereits die Präsidentschaftswahlen in 2012 mitbekommen hat, muss ich mich kurz zu dem Thema äußern. Auch in Bezug auf das Gesundheitssystem in den USA.

Präsidentschaftswahlen
Die Präsidentschaftswahlen in Amerika: Stellt Trump „Obamacare“ ein, könnte das auch Auswirkungen auf die Diabetesversorgung in Amerika haben.

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