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„Ein Meilenstein“: Diabetes-Organisationen begrüßen Kostenübernahme von CGM-Systemen

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und Deutsche Diabetes Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach für bestimmte Diabetespatienten künftig die Kosten für Systeme für ein kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) von den Krankenkassen übernommen werden (Diabetiker.Info berichtete bereits hier). „Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Therapie des Diabetes mellitus und ein Segen für die Patienten“, bekräftigt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Die Entscheidung erleichtert insulinpflichtigen Patienten die Teilhabe an Bildung und Arbeit und bringt ihnen ein großes Stück Lebensqualität, was vor allem für betroffene Kinder erfreulich ist“, ergänzt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Kostenübernahme von CGM-Systemen
Ein wichtiger Meilenstein in der Diabetes-Therapie und ein Segen für die Patienten: Diabetes-Organisationen begrüßen Kostenübernahme von CGM-Systemen.

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Dem süßen Gold der Kokosnuss auf der Spur: Gula Kelapa ist derzeit in aller Munde

Lasst Euch vom Schatz des „Baums des Lebens“ küssen! Kokosblütenzucker entpuppt sich als gesunde Alternative zu herkömmlichen Süßungsmitteln. Gula Kelapa, wie die Indonesier ihren Palmblütenzucker nennen, verleiht Reisgerichten, Desserts, Kuchen, Keksen, Cocktails und heißen Getränken den letzten Pfiff. Von seiner Konsistenz und Optik her erinnert er etwas an geröstetes Paniermehl, wobei er sofort auf der Zunge zergeht. Geschmacklich trifft die Bezeichnung „karamellartig“ am ehesten auf ihn zu. Süß ist er auf jeden Fall, aber wiederum nicht so süß wie beispielsweise Rohrzucker.

Gula Kelapa: das süße Gold der Kokosnuss
Kokosblütenzucker oder auch „Gula Kelapa“, wie die Indonsier sagen, küsst Naturjoghurt und Obstsalat. Erhältlich bei DiaShop.

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Raffiniert, einfach und frisch aus dem Ofen: knuspriger Brokkoli-Strudel in Blätterteig

Brokkoli-Strudel
Raffiniert, einfach und frisch aus dem Ofen: knuspriger Brokkoli-Strudel in Blätterteig. © victoria p. / Fotolia

Dass Obst und Gemüse ausgesprochen wichtig sind und unbedingt auf den täglichen Speiseplan gehören, dürfte mittlerweile jedem klar sein.
Wie gut dass es Brokkoli gibt. Brokkoli, auch Spargelkohl genannt, ist eine der beliebtesten Gemüsesorten und ist zu unserer Freude das ganze Jahr über erhältlich.
Brokkoli hat mit Recht den Ruf, fast unverschämt gesund zu sein. Er ist eine Quelle wertvoller Ballaststoffe, Mineralien, Vitaminen und Antioxidantien. Durch Mineralstoffe wie Kalium (entwässert und senkt den Blutdruck), Kalzium (stärkt die Knochen), Eisen (Blutbildung) und Zink (für eine schöne Haut) sowie die B-Vitamine B1, B2 und B6, wird unser Immunsystem gestärkt. Das grüne Gemüse enthält zudem das indirekte Antioxidans Sulforaphan, welches bei regelmäßigem Verzehr eine Senkung des Krebsrisikos bewirken soll und die Haut vor schädlicher UV-Strahlung schützt.
100 Gramm gekochter Brokkoli enthalten nur 22 Kalorien und versorgen den Körper mit genügend Vitamin C für den ganzen Tag. Doch damit nicht genug, Brokkoli hat auch noch alles andere zu bieten, was das Herz von gesundheitsbewussten Genießern begehrt. Er ist reich an Eiweiß und Kohlenhydraten, aber arm an Fett.

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„Thomas-Fuchsberger-Preis 2016“: Ausschreibung gestartet, bis 31. Juli Vorschläge einreichen

Bereits zum sechsten Mal wird in diesem Jahr bei der „Diabetes-Charity-Gala“ am 20. Oktober in Berlin der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ verliehen. Thomas Fuchsberger, Sohn von Show-Legende Joachim Fuchsberger, verstarb am 14. Oktober 2010 infolge einer Unterzuckerung. Thomas Fuchsberger war an Typ-1-Diabetes erkrankt und als Reisejournalist in aller Welt Botschafter für den Kampf gegen Diabetes. Der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ würdigt seine Aufklärungsarbeit.

Thomas-Fuchsberger-Preis
Bereits zum sechsten Mal wird in diesem Jahr bei der „Diabetes-Charity-Gala“ am 20. Oktober in Berlin der „Thomas-Fuchsberger-Preis“ verliehen. © Africa Studio/Fotolia

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Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

Berlin, 16. Juni 2016 – Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

CGM soll Krankenlassenleistung werden
Entscheidung ist gefallen: Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten soll künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker werden.

„Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann die Diabetikerin oder der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.

Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.

Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Hintergrund – Methodenbewertung

Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

 

Die Pressemitteilung des G-BA findet ihr hier.